BundesratStenographisches Protokoll821. Sitzung / Seite 51

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Mit diesem Gesetz wird angenommen, dass die Griechen das bis zum Jahr 2038 zu 100 Prozent zurückzahlen. – Also, Entschuldigung, wenn man weiß, wie es am Finanz­markt zugeht, dann kostet mich das einen Lacher, dass man heute einen Gesetzent­wurf für die nächsten 25 Jahre aufstellt. Das ist ein Ding der Unmöglichkeit. Bis 2025 jedoch, also auch noch in zwölf Jahren, soll die Oesterreichische Nationalbank die Dif­ferenz an die Griechen bezahlen, aber immer unter der Voraussetzung, dass 2038 das Ganze zum Nominalkurs von 100 Prozent zurückgezahlt wird. Das wage ich zu be­zweifeln, steht aber hier so im Gesetz.

Daher ist es natürlich budgetwirksam, sprich es kostet den österreichischen Steuerzah­ler diesen Betrag. Die Oesterreichische Nationalbank wird mit dem öffentlichen Schul­denschnitt, den Griechenland in kürzester Zeit weitergeben muss, zumindest nach der Wahl in Deutschland hier weiter den Staatshaushalt in Österreich belasten.

Zu TOP 2: Die Oesterreichische Nationalbank wird verpflichtet, dem Internationalen Währungsfonds mehr als 6 Milliarden € zur Verfügung zu stellen. Das sind die berühm­ten Sonderziehungsrechte. Das ist eigentlich der gesamte Devisenreservenbestand der Oesterreichischen Nationalbank, ist weder im Bundesbudget noch im Budget der Oesterreichischen Nationalbank wirksam, weil lustigerweise die Sonderziehungsrechte auch als Devisenreserven gelten. Verfügbar sind sie jedoch nicht.

Wie das budgetär gehandhabt wird, ist mir absolut ein Rätsel. Cash ist Cash, Sonder­ziehungsrechte sind Sonderziehungsrechte und sind sicher nicht monetär zu verwer­ten. Aber so ist es eben. Auch hier kommt der österreichische Steuerzahler zum Hand­kuss, denn es ist praktisch mehr oder weniger ein zinsenloses Darlehen und entspricht nicht dem aktuellen Zinssatz von zumindest 0,5 Prozent.

Generell muss man zu der ganzen Griechenlandproblematik Folgendes sagen: Sie ist ja jetzt ein bisschen in den Hintergrund getreten, das heißt aber noch lange nicht, dass es nicht weitergeht, weil auch Zypern, Portugal und Spanien, all diese berühmten süd­lichen Euroländer betroffen sind. Wobei nicht diese Länder allein die Schuld haben, sondern vor allem jene Politapparatschiks, die damals, Ende der neunziger Jahre, die­sen südlichen Ländern, die heute darunter leiden, diesen Euro praktisch übergestülpt haben.

Warum man nicht den Artikel 125 heranzieht und bei der Europäischen Union einfach stärker auftritt, wie es die Engländer tun, weiß ich nicht. Dort steht: „Ein Mitgliedstaat“ – das hat ja Österreich unterschrieben – „haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zen­tralregierungen () eines anderen Mitgliedstaats ().“

Das sind europäische Verträge, das ist ein Grundvertrag der Europäischen Union, ein Eckpfeiler, eine Säule des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Dagegen wird permanent verstoßen. Warum hier Österreich nicht stärker auftritt, das ist mir ein Rätsel. Jetzt kommt sogar die Oesterreichische Nationalbank zum Hand­kuss, aber letztlich immer der österreichische Steuerzahler.

Kurz zur Oesterreichischen Nationalbank. Die ist ja auch durch den – unter Anfüh­rungszeichen – „Verstaatlichtenminister“ Josef Pröll ins österreichische Eigentum über­gewandert, mit dem Ziel, die Finanz und vor allem die Banken in Österreich besser – wie soll ich sagen?; „an die Kandare zu nehmen“ möchte ich jetzt nicht sagen – auf­zustellen. Wir wissen alle, was sich am Finanzmarkt tut. Vor allem wissen wir, dass die Zinsen für Kredite für Unternehmen, wenn sie überhaupt einen Kredit bekommen, bei Weitem jene von Anleihen übertreffen. Diese sind doppelt bis dreifach so hoch, ob­wohl die Leitzinssätze ja wesentlich mehr gesenkt worden sind. Da gibt es sicherlich ein Kartell, da gibt es sicherlich Absprachen. Da sollte die Oesterreichische National­bank stärker auftreten, zusammen mit der FMA. Tun sie aber nicht, obwohl das bei der Verstaatlichung 2010 gemeint gewesen war.

 


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