Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juni 2013 in Verhandlung genommen und stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
TOP 2: Bundesgesetz über einen bilateralen Kreditvertrag zwischen dem Internationalen Währungsfonds und der Oesterreichischen Nationalbank:
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juni 2013 in Verhandlung genommen und stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
TOP 3: Bundesgesetz über die Leistung von Beiträgen an das allgemeine Subventionskonto des Treuhandsfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum des Internationalen Währungsfonds:
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juni 2013 in Verhandlung genommen und stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
TOP 4: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Nigeria über die Förderung und den Schutz von Investitionen:
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juni in 2013 in Verhandlung genommen und stellt mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte.
10.50
Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man die unter einem zusammengefassten vier Tagesordnungspunkte aufteilt, so betreffen die ersten beiden Griechenland, um es vereinfacht auszudrücken, der dritte die Armut, die immer abzustellen ist, vor allem in Österreich, und der vierte das schöne Afrika.
Zu den Punkten 1 und 2 ist mir vor Kurzem ein Artikel in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ untergekommen. Dort stand auf Seite 1: Europa, die EU, der Euro in erster Linie ist und bleibt ein einziger Sanierungsfall. Und da wundert es mich auch nicht, dass sich die US-Amerikaner weigern, bei der Aufstockung des Kapitals vom IWF, vom Internationalen Währungsfonds, mitzumachen, denn sie sagen zu Recht, Europa mit seinem völlig irrsinnigen Eurosystem soll allein zurechtkommen, soll sich allein aus dem Sumpf ziehen. Trotzdem versuche ich, die ersten beiden Punkte jetzt halbwegs analytisch über die Bühne zu bringen.
Zu TOP 1: Da geht es um einen Schuldenschnitt, muss man ganz ehrlich sagen. Die Oesterreichische Nationalbank hält ja zirka 3 Millionen griechische Anleihen, Ramschanleihen sozusagen. Sie ist von der EZB dazu verpflichtet worden, diese als Euroland zu übernehmen. Da beneide ich die Bank of England und die Schweizerische Nationalbank, die das nicht tun müssen.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite