BundesratStenographisches Protokoll821. Sitzung / Seite 50

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Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juni 2013 in Verhandlung genommen und stellt nach Beratung der Vor­lage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates keinen Einspruch zu erheben.

TOP 2: Bundesgesetz über einen bilateralen Kreditvertrag zwischen dem Internationa­len Währungsfonds und der Oesterreichischen Nationalbank:

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juni 2013 in Verhandlung genommen und stellt nach Beratung der Vor­lage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

TOP 3: Bundesgesetz über die Leistung von Beiträgen an das allgemeine Subven­tionskonto des Treuhandsfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum des Internatio­nalen Währungsfonds:

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juni 2013 in Verhandlung genommen und stellt nach Beratung der Vor­lage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

TOP 4: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Nigeria über die Förderung und den Schutz von Investitionen:

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juni in 2013 in Verhandlung genommen und stellt mit Stimmeneinhellig­keit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte.

 


10.50.00

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man die unter einem zusammengefassten vier Tagesordnungspunkte aufteilt, so betreffen die ersten beiden Griechenland, um es vereinfacht auszudrücken, der dritte die Armut, die immer abzustellen ist, vor allem in Österreich, und der vierte das schöne Afrika.

Zu den Punkten 1 und 2 ist mir vor Kurzem ein Artikel in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ untergekommen. Dort stand auf Seite 1: Europa, die EU, der Euro in erster Li­nie ist und bleibt ein einziger Sanierungsfall. Und da wundert es mich auch nicht, dass sich die US-Amerikaner weigern, bei der Aufstockung des Kapitals vom IWF, vom In­ternationalen Währungsfonds, mitzumachen, denn sie sagen zu Recht, Europa mit sei­nem völlig irrsinnigen Eurosystem soll allein zurechtkommen, soll sich allein aus dem Sumpf ziehen. Trotzdem versuche ich, die ersten beiden Punkte jetzt halbwegs analy­tisch über die Bühne zu bringen.

Zu TOP 1: Da geht es um einen Schuldenschnitt, muss man ganz ehrlich sagen. Die Oesterreichische Nationalbank hält ja zirka 3 Millionen griechische Anleihen, Ramsch­anleihen sozusagen. Sie ist von der EZB dazu verpflichtet worden, diese als Euroland zu übernehmen. Da beneide ich die Bank of England und die Schweizerische National­bank, die das nicht tun müssen.

 


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