BundesratStenographisches Protokoll821. Sitzung / Seite 84

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Jahre verlängert werden. Ebenfalls positiv vermerken möchten wir die Verkleinerung der Senate der Gleichbehandlungskommission. Ebenfalls sehr positiv ist natürlich, dass das Schutzniveau im Behindertengleichstellungsrecht jetzt analog zum Gleichbe­handlungsgesetz angehoben wird und der Begriff Belästigung im Bundes-Behinderten­gleichstellungsgesetz § 7d harmonisiert wird.

Nicht einverstanden sind wir hingegen mit der Ausdehnung des Diskriminierungsschut­zes auf den Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich des Wohnraumes. Ich betone: einschließlich des Wohnraumes. Wir gehen davon aus, dass das ein tatsächlicher Ein­griff in das Vertragsrecht und in die Vertragsfreiheit jedes Einzelnen und in das Eigen­tumsrecht eines Vermieters ist.

Es handelt sich dabei um eine EU-Richtlinie, die in österreichisches Recht transformiert werden soll. Für uns stellt die Novelle in diesem Bereich einen starken Eingriff in die Privatsphäre dar und wir sind der Meinung, dass es nach wie vor möglich sein muss, dass sich ein Vermieter sehr wohl – nach Religion oder Geschlecht oder was auch immer – aussucht, wem er seine Wohnung vermietet. Dieser Eingriff geht für uns ein­deutig zu weit und es handelt sich hier um eine überschießende Regelung, der wir un­sere Absage erteilen.

Ebenso wenig einverstanden sind wir mit dem Levelling-up, das geht ein bisschen in dieselbe Richtung. (Bundesrätin Zwazl: Das ist herausgenommen worden! Das Level­ling-up ist herausgenommen worden!) – Seit wann? (Heiterkeit bei der ÖVP.)

Allein die Tatsache, dass das Levelling-up angedacht war, ist ja schon Zeugnis des überschießenden Regulierungswahns gewesen. (Bundesrat Schreuder: Was meinen Sie mit „überschießend“?) Dementsprechend haben wir gestern auch im EU-Aus­schuss schon festgestellt, dass es Regelungen gibt, die wir schlicht und einfach ableh­nen. (Bundesrat Schreuder: Warum?) Wir sind der Meinung, dass nicht alles reguliert werden muss. Wir glauben, es muss nicht alles mittels Strafen und per Gesetz von der EU reguliert werden, und wenn das Levelling-up herausgenommen wurde, dann ist das umso besser.

Ebenfalls gesetzlich verankert werden soll der Dialog zwischen dem Bundeskanzler und den NGOs. Wir sind der Meinung, dass der Bundeskanzler wahrscheinlich genü­gend zu tun hat, sodass man nicht auch noch gesetzlich verankern muss, dass die NGOs immer und überall in diesen Dialog miteinbezogen werden müssen.

Last but not least – das ist ja mittlerweile hinlänglich bekannt – haben wir unsere Pro­bleme mit der Klarstellung des Familienstandes. Wir sind nicht damit einverstanden – so wie wir das bereits im vergangenen Jahr mitgeteilt haben –, dass die eingetragenen Partnerschaften und die Ehe mit dieser Novellierung jetzt auch in das Gleichstellungs­gesetz mit aufgenommen werden. Wir sind der Meinung, dass diese Novellierung ei­nen Vorschritt für künftige Regulierungen gesellschaftspolitischer Art darstellt, und zwar einen Vorschritt in eine Richtung, mit der wir nicht einverstanden sind, weil sie nicht der gesellschaftspolitischen Linie der FPÖ entspricht. Deshalb lehnen wir dies auch ab.

Wir hätten uns allerdings gewünscht, dass zum Beispiel die Verbote von Zwangsehen oder von Zwangsbeschneidungen, die sehr wohl auch Thema in diesem Ausschuss waren, gesetzlich verankert worden wären. Es hat uns ein bisschen enttäuscht, Frau Minister, wenn Sie sagen, nein, Sie schreiben niemandem etwas vor. – Da hätten wir uns sehr wohl gewünscht, dass Sie vorschreiben, dass das hier in Österreich verboten ist. (Bundesministerin Heinisch-Hosek: Das ist ja verboten! Das ist in Österreich schon verboten!) Offensichtlich gehen die Meinungen diesbezüglich auseinander, und wir lehnen deshalb diese Novellierung ab. (Beifall bei der FPÖ.)

13.11

 


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