so wie wir die
Sicherheit in allen anderen Bereichen auch täglich
überprüfen –, indem wir Schrott-Lkw aus dem Verkehr
ziehen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundera-
tes Kneifel.)
13.03
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, zustimmen, um ein Handzeichen. – Ich stelle Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (2300 d.B. und 2326 d.B. sowie 9004/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 14. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Ebner. Bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Adelheid Ebner: Herr Präsident! Frau Bundesminister Heinisch-Hosek! Meine Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragsstellung.
Der Gleichbehandlungsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.
Zur Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt darf ich Frau Bundesminister Heinisch-Hosek sehr herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt nun Frau Bundesrätin Michalke. – Bitte.
13.05
Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Minister! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher an den Fernsehgeräten zu Hause! Mit dieser Novellierung werden natürlich wieder einige positive Änderungen vollzogen, aber leider Gottes auch solche, die wir nicht zur Kenntnis nehmen können beziehungsweise denen wir nicht zustimmen können.
Um zur Abwechslung einmal mit dem Positiven zu beginnen: Es ist gut, dass die Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen bei sexueller Belästigung auf drei
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