BundesratStenographisches Protokoll821. Sitzung / Seite 85

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Blatnik. – Bitte.

 


13.11.15

Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Gospod president! Frau Bundesministerin! Gospa zvezna ministrica! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Drage kolegice in kolegi! Seit nunmehr über 30 Jahren verbietet das Gleichbehandlungsge­setz Diskriminierung zwischen den Geschlechtern und seit 2004 auch Ungleichbehand­lung, Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltan­schauung oder auch des Alters in der gesamten Arbeitswelt.

Es ist vieles verändert worden, es ist vieles verbessert worden, aber einiges muss noch getan werden. Auch diese Sammelnovelle ist ein wichtiger Schritt, eine wichtige Verbesserung im Bereich der Ausweitung des Diskriminierungsschutzes. In dieser No­velle wird auch eine EU-Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbe­handlung zwischen Frau und Mann, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, umgesetzt.

Welche Maßnahmen sind in dieser Novelle verankert? – Vorgesehen sind verpflich­tende Angaben des Mindestentgelts in Stelleninseraten inklusive der Strafbestimmun­gen in allen Bereichen, in denen kein Kollektivvertrag, kein Gesetz oder keine sonstige Norm die Mindestentgelte regelt. Warum ist das so wichtig? – Diese Maßnahme ist so wichtig, damit man weiß, was Verhandlungsbasis ist, was man verlangen kann, was man fordern kann. Das ist vor allem für Frauen wichtig, weil es die Frauen sind, die, wenn es um Löhne geht, wenn es um Gehälter geht, Hemmungen haben und nicht klar und selbstbewusst darüber reden können oder das verlangen, was sie eigentlich ver­dienen wollen. Oft wissen sie auch nicht, wie viel ihre Leistung wert ist. Deswegen bin ich über eine Initiative, die von unserer Frau Bundesministerin gestartet und auch um­gesetzt worden ist, so froh, nämlich über den Gehaltsrechner und den Einkommens­bericht. Das sind Maßnahmen, die ganz einfach für Frauen sehr wichtig sind.

Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte – es wurde von meiner Vorrednerin schon erwähnt –, ist die Ausweitung der Fristen für die gerichtliche Geltendmachung bei sexueller Belästigung von einem Jahr auf drei Jahre. Warum ist das so wichtig? Was heißt das? Liebe Kolleginnen und Kollegen, sexuelle Belästigung ist kein Einzel­fall. Sexuelle Belästigung kommt sehr oft vor, und sie ist auch kein Kavaliersdelikt. Se­xuelle Belästigung kann jeden treffen, Mann und Frau, sie trifft jedoch mehr Frauen, wie die Erfahrung zeigt. Ich denke, diese Personen, diese Menschen melden oder kla­gen das nicht sofort ein – nicht am ersten, zweiten oder dritten Tag. Diese Menschen brauchen Zeit, um das Geschehene aufzuarbeiten, und Mut, um ihr Recht einzuklagen. Deswegen ist diese Ausdehnung der Frist von einem Jahr auf drei Jahre sehr wichtig.

Wir sind sehr wohl für die Informationspflicht und den verpflichtenden Dialog zwischen den Nicht-Regierungsorganisationen und dem Bundeskanzler beziehungsweise der Bundeskanzlerin. Der Dialog wird ja schon praktiziert; jetzt sollte er im Gesetz veran­kert werden. Das gleiche gilt auch für den Sozialminister beziehungsweise die Sozial­ministerin, wenn es um die Bekämpfung von Diskriminierung von Menschen mit Behin­derungen geht.

Ein zusätzlicher Punkt ist auch, dass in dieser Novelle eine Verbesserung des Schutz­niveaus gegen Diskriminierung bei selbständiger Erwerbstätigkeit erfolgt. Das Schutz­niveau wird neu geregelt, es wird klarer geregelt, um sicherzustellen, dass betroffene Personen ihre Ansprüche auch geltend machen können.

Außerdem ist in dieser Novelle verankert, dass es zur Verkleinerung der Senate der Gleichbehandlungskommission kommt, dass es zur Vereinfachung und Zusammen­fassung der Struktur der Anwaltschaft für Gleichbehandlung und ihrer Aufgaben kommt,


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