BundesratStenographisches Protokoll821. Sitzung / Seite 112

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die unter einem verhandelt werden. Ich tue mir jetzt ein bisschen schwer: Ich bin als Kontraredner eingeteilt, es gibt aber Gesetze, wo wir zustimmen werden, und die sind eigentlich allesamt nicht so unwichtig, als dass wir sie links liegen lassen und sagen könnten, da gehen wir in Bausch und Bogen drüber und sagen etwas dazu – oder eben auch nicht. Es bleibt mir aber nichts anderes übrig, weil die Redezeit gar nicht ausreichen würde.

Zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, das geändert werden soll: Es geht hier konkret um den § 3a Abs. 8 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes.

Da haben wir ein bisschen den Eindruck, dass es sich hier auch um eine Form von An­lassgesetzgebung handelt. Denn im Endeffekt war der Anlass ein Vertragsverletzungs­verfahren wegen der Erweiterung des Pitztaler Gletschers. Vielleicht nimmt die Kollegin von den Grünen dann nachher dazu Stellung, denn das wäre ja quasi aufgelegt, Sie kommen ja aus Tirol.

Das ist auch etwas, womit ich nicht sehr einverstanden bin. Bei dem Versuch, das Ge­setz zu reparieren, wird dieses so geändert, dass man sich dann in weiterer Folge bei Adaptierungen von Industrieanlagen an den Stand der Technik nicht mehr auf diesen Paragraphen beziehen kann, wenn es notwendig ist. Ursprünglich haben wir uns ja schon etwas dabei gedacht. Das kann einen erheblichen Mehraufwand von Zeit zur Folge haben, das kann auch einen erheblichen Mehraufwand von Geld zur Folge ha­ben, weil dann die UVP ja von Haus aus wieder gemacht werden muss, auch wenn es sich um Adaptierungen handelt.

Im Ausschuss wurde uns dazu gesagt, das ist noch nie vorgekommen. Das mag so sein. Es heißt aber nicht, dass das nicht vorkommen kann. Wenn man den Pitztaler Gletscher als Anlassfall nimmt, dann ist das etwas eigenartig.

Bei einem weiteren Punkt geht es um die Anpassung des Emissionszertifikategeset­zes, und zwar um die Erfassung von außereuropäischem Flugverkehr. Da werden wir aus grundsätzlichen Überlegungen dagegen stimmen, weil nämlich diese Emissions­zertifikate schon in der Vergangenheit nicht unbedingt gezeigt haben, dass sie wirklich dazu geeignet sind, CO2-Emissionen zu verhindern. Ganz im Gegenteil, wenn Sie sich die Arbeit machen und die einschlägigen Zeitungsberichte einmal durchlesen, und da finden Sie sehr viele, dann werden Sie sehen, dass sich bei diesem Emissionshandel eigentlich eine riesengroße Schattenwirtschaft etabliert hat.

Die Agence France-Presse schreibt da zum Beispiel, der Emissionshandel in seiner jetzigen Form sei eine Gelddruckmaschine für die energieintensive Industrie. Das heißt, es ist nichts anderes als ein Ablasshandel, wo man sich freikauft. Es hat sich in der Vergangenheit schon gezeigt, dass hier der Markt überschwemmt wurde. Man be­ruft sich heute darauf, ja, diese Entwicklung hat es eben wegen der Wirtschaftskrise gegeben. Aber bereits im Jahr 2005, da war von Wirtschaftskrise noch überhaupt keine Rede, hat es diese Entwicklung gerade beim Emissionshandel gegeben.

Ein kleines Beispiel sei mir abschließend noch vergönnt. Ich habe es schon im letzten Jahr bei einem ähnlichen Bericht erzählt. Dies, weil der Herr Bundesminister in seiner vorhergehenden Stellungnahme zum Klimaschutzgesetz erwähnt hat, dass Kanada ausgestiegen ist und Australien ein bisschen im Wiglwagl ist, die wissen nicht so ge­nau, ob sie bei Kyoto dabei bleiben sollen oder nicht. Gerade die Australier haben im Juni 2011 einen hochinteressanten Parlamentsbeschluss gefasst. Da ging es nämlich um den Abschuss von Kamelen, die dort verwildert sind. Für diese Abschusszahlen wollten sie dann CO2-Zertifikate auflegen und diese dann in weiterer Folge verkaufen.

Das sind genau die Punkte, wo ich sage, da werden Sie wahrscheinlich niemanden fin­den, der das in irgendeiner Form inhaltlich nachvollziehen kann. Das ist nichts anderes als ein riesiger Schmäh. (Zwischenruf des Bundesrates Dönmez.) Man braucht es nicht wirklich nachvollziehen zu können.

 


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