Im Endeffekt ist man wahrscheinlich – und das ist vielleicht auch der Grund, warum die Australier jetzt doch aussteigen wollen – draufgekommen, das funktioniert leider nicht mit den Zertifikaten. Warum? – Weil da einfach ein CO2-Ausstoß bei den Tieren ist. Genauso wie bei den Kühen bei uns auf der Alm, da gibt es auch einen CO2-Ausstoß. Wir schießen sie allerdings nicht ab und legen dafür auch keine Zertifikate auf. Die Australier haben das versucht. Gott sei Dank sind sie mittlerweile wieder davon abgekommen.
Was will ich damit sagen? – Das bringt solche Stilblüten in dieser Debatte, wo man sich ernsthaft die Fragen stellen muss, ob dieser Zertifikatshandel wirklich das richtige Instrument dafür ist und ob der Ablasshandel in Wahrheit nichts anderes ist als eine Förderung, wo man versucht, Gelder aus den Industriestaaten in jene Staaten zu transferieren, die die Gelder brauchen. Auch darüber könnte man reden, aber dann sollte man das ehrlich machen. Dann sollte man ganz einfach sagen, das ist eine Form von Entwicklungshilfe. Und wenn das eine Form von Entwicklungshilfe ist, wo man nicht für irgendwelche notleidende Menschen Kühlschränke organisiert und die dann in die Wüste stellt, sondern wenn das wirklich eine Entwicklungshilfe ist, wo man versucht, mit diesen Geldern eine Industrie, wirtschaftliche Grundlagen aufzubauen, dann kann man ja darüber reden und dann ist ja das vielleicht durchaus auch förderungswürdig.
Wenn man das Ganze so über die Hintertür zu machen versucht, dann ist das gelinde gesagt nicht wirklich der Weg, den wir uns vorstellen. Deshalb lehnen wir zumindest dieses Gesetz ab. Bei einem anderen werden wir zustimmen.
Ich werde dann vielleicht später noch bei einem anderen Tagesordnungspunkt – wir haben ja heute noch die Gelegenheit, mit dem Umweltminister zu sprechen – auf andere Punkte eingehen, nämlich dann im Zuge des Berichts über den Vorhabensbericht der EU. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
15.05
Präsident Edgar Mayer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Temmel. – Bitte, Herr Kollege.
15.05
Bundesrat Walter Temmel (ÖVP, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Der Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird, steht im Zusammenhang mit der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das neue Bundesverwaltungsgericht soll Anfang 2014 den Umweltsenat als Rechtsmittelinstanz in UVP-Verfahren ablösen und die reibungslose Überführung der laufenden Verfahren in UVP-Angelegenheiten absichern.
Da das Bundesverwaltungsgericht künftig für Beschwerden gegen alle Entscheidungen nach dem UVP-Gesetz 2000 zuständig ist, wird mit einer Erhöhung der Zahl der Verfahren gerechnet, zugleich aber mit einer Verkürzung der Verfahrensdauer durch den Einsatz hauptberuflich tätiger Verwaltungsrichter.
Weiters werden durch das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz das Emissionszertifikategesetz, das Bundesluftreinhaltegesetz, das Umweltinformationsgesetz, das Bundes-Umwelthaftungsgesetz, das Chemikaliengesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Abfallwirtschaftsgesetz und das Wasserrechtsgesetz geändert. Dabei wird im Wesentlichen der administrative Instanzenzug abgeschafft, und die Bescheide können in Zukunft nur bei einem Verwaltungsgericht angefochten werden.
Ein Punkt, der mir als Bürgermeister sehr wichtig ist, ist, dass im Rahmen des Umweltrechtsanpassungsgesetzes notwendige Investitionen in Wasserversorgung und Ab-
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