BundesratStenographisches Protokoll821. Sitzung / Seite 114

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wasserversorgung durch zusätzliche Fördermittel von 45 Millionen € für 2013 und von 100 Millionen € für 2014 abgesichert werden. Deshalb ein recht herzlicher Dank dir, lieber Herr Minister, und allen deinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dafür. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

Gerade die Förderung der Siedlungswasserwirtschaft hat wichtige volkswirtschaftliche Effekte. Sie erhöht die Investitionstätigkeit der öffentlichen Hand, steigert die Wert­schöpfung, belebt den Arbeitsmarkt, sichert die Lebensqualität und Attraktivität des Tourismus- und Wirtschaftsstandortes und verbessert den ökologischen Zustand der Gewässer.

Derzeit haben bereits 72 Prozent der Gewässer in Österreich eine gute beziehungs­weise sehr gute Wasserqualität.

Bei der Änderung im Abfallwirtschaftsgesetz und Altlastensanierungsgesetz geht es um Änderungen und Erweiterungen des Anlagenrechtes, insbesondere um die Veröf­fentlichung von Genehmigungen und die Anpassung an den Stand der Technik.

Großes Danke an alle, die bei diesen Gesetzen mitgearbeitet haben, natürlich dir, Herr Minister, mit all deinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Selbstverständlich werden wir diesen Gesetzen unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bun­desräten der SPÖ.)

15.08


Präsident Edgar Mayer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mag. Schrey­er. – Bitte, Frau Kollegin.

 


15.08.25

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Tirol): Sehr ge­ehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Mein Vorredner, der Herr Jenewein, hat es gerade angesprochen, unter diesen Punkten sind 15 Gesetzesmaterien zusammengefasst. Deswegen habe ich mir nur einige Punkte herausgenommen, die ich gerne hier im Gremium ansprechen möchte. Über die Sinnhaftigkeit oder Nicht-Sinnhaftigkeit von CO2-Zertifikaten könnte ich mich jetzt auch stundenlang auslassen.

Ich habe den Punkt Transparenz und Partizipation gewählt, denn Umweltschutz hat sehr viel mit Transparenz und Partizipation zu tun, weil es einfach uns alle als Öster­reicherinnen und Österreicher betrifft. Die Auswirkungen von Maßnahmen und Projek­ten sind oft sehr weitreichend. Und besorgte Bürgerinnen, NGOs, Bürgerinitiativen müs­sen einfach die Möglichkeit haben, ihre Bedenken vorzubringen. Und das ist in den Gesetzen, die diesen Tagesordnungspunkten zugrunde liegen, sehr oft nicht gegeben. Dies zieht sich durch alle Materien durch.

In Tagesordnungspunkt 17, in der UVP-Novelle, wurden die Aufsichtsrechte, also die Möglichkeit der Aufhebung von Genehmigungen infolge einer Umweltverträglichkeits­prüfung wegen wesentlicher Umweltschäden, auf Antrag der NGOs und Bürgerinitia­tiven nicht ausgebaut. Das ist nämlich der Bereich, wo sich diese Organisationen na­türlich stark einbringen.

Ein Riesenpunkt im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz ist für mich, das Fortbe­triebsrecht bei Aufhebung von Umweltverträglichkeitsprüfungsbescheiden durch den Verwaltungsgerichtshof bleibt.

Auch wenn der Verwaltungsgerichtshof einen Bescheid aufhebt, darf noch bis zu ei­nem Jahr weitergebaut werden, obwohl es keinen gültigen Bescheid mehr gibt.

Das Energieeffizienzgebot ist nicht drinnen.

Durch Tagesordnungspunkt 18 zieht sich die teilweise fehlende Parteienstellung der NGOs durch, die laut Gesetz drinnen stehen müsste. Die Empfehlungen des Aarhus


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