BundesratStenographisches Protokoll821. Sitzung / Seite 115

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Convention Compliance Committee sind missachtet worden, und das sind immerhin völkerrechtlich bindende Konventionen.

Das Umweltinformationsgesetz war ohnedies wieder in aller Munde. Die Auskünfte, die laut Umweltinformationsgesetz zur Verfügung stehen, sind teilweise einfach sehr lang­sam und sehr langwierig einzuholen, das ist hier in dieser Novelle auch nicht ver­bessert worden. Und es gibt keinerlei Rechtsschutz gegen eine Auskunftsverwei­gerung, besonders bei ausgelagerten Stellen. Ich kann vom Lebensministerium zur ASFINAG und wieder zurück verwiesen werden und habe keine Möglichkeit, auf recht­licher Basis auf mein Auskunftsrecht zu pochen.

Im Abfallwirtschaftsgesetz sind die Umweltorganisationen weiterhin vom Gang zum Verwaltungsgerichtshof ausgeschlossen. Sie haben keine Rechtsstellung im IPCC-Ge­nehmigungsverfahren. Dies widerspricht der Industrieemissionsrichtlinie der EU.

Im Wasserrechtsgesetz gibt es keine Parteistellung für das wasserwirtschaftliche Pla­nungsorgan, das gerade in den einzelnen Bundesländern natürlich die Stelle ist, die sich am allermeisten auskennt und am besten weiß, was zu geschehen hat. Das gera­de jetzt, wir haben über die Auswirkungen im Wasserrecht ohnehin gerade gespro­chen.

Die Umweltorganisationen haben weiterhin keine Parteistellung im Wasserrechtsge­setz, und die Öffentlichkeitsbeteiligung im Wasserrechtsgesetz laut Aarhus Konvention ist auch noch immer nicht umgesetzt worden.

Ich komme jetzt zum einzigen Pluspunkt, den wir sehr gut finden, dem wir gerne zu­stimmen würden – leider ist er mit einem anderen Punkt zusammengefasst, daher müssen wir auch das ablehnen –, und zwar zum Umweltförderungsgesetz. Da sind die Umweltförderungen im Inland weiterhin von 2014 bis 2020 beschlossen worden. Es sind für die Siedlungswasserwirtschaft für 2013 und für 2014 wiederum insgesamt 145 Millionen € bereitgestellt worden, das begrüßen wir Grüne sehr, und es gibt eine Fortsetzung der Sanierungsoffensive, was wir auch ausdrücklich begrüßen.

Ein topaktueller Punkt ist Tagesordnungspunkt 19, in dessen Rahmen auch das Was­serbautenförderungsgesetz novelliert wird mit meines Erachtens sehr weitreichenden Auswirkungen. Es kommt nämlich zu einer Kompetenzzersplitterung und Auslagerung von gewissen schutzwasserwirtschaftlichen Maßnahmen. In gewissen Punkten wird dort der Gewässerschutz von der Schutzwasserwirtschaft getrennt. Die Wildbach- und Lawinenverbauung und die Wasserstraßen werden auch voneinander getrennt. Im schlimmsten Fall kann dies heißen, dass für ein Hochwasserprojekt, das eine Ge­meinde einreicht, vier Stellen zuständig sind: das Land, die Abwicklungsstelle, die Kommission und das Lebensministerium. Das ist kompliziert, das dauert länger, das schreckt ab. Weniger schutzwasserwirtschaftliche Bauten, natürlich in ökologischem Einklang, können wir im Moment wirklich absolut nicht brauchen.

Bei dieser Novelle frage ich mich wirklich, warum das so gemacht worden ist, warum das aufgesplittert wird. Dass sich dabei eine Kostenersparnis ergibt, wird von Seiten der Universität für Bodenkultur massiv angezweifelt. Von da her müssen wir leider auch diesen Tagesordnungspunkt ablehnen. (Beifall der Bundesräte Dönmez und Jenewein.)

15.14


Präsident Edgar Mayer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Köberl. – Bitte, Frau Kollegin.

 


15.14.23

Bundesrätin Johanna Köberl (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 beschäftigt uns auch bei


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