BundesratStenographisches Protokoll821. Sitzung / Seite 116

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diesem Tagesordnungspunkt, bei dieser Gesetzesänderung. Mit Wirkung vom 1. Jän­ner 2014 werden je ein Verwaltungsgerichtshof erster Instanz der Länder sowie zwei Verwaltungsgerichte erster Instanz beim Bund eingerichtet, und zwar ein Bundesver­waltungsgericht und ein Bundesfinanzgericht. Das haben wir heute ja schon öfter ge­hört.

Unter anderem wird mit dieser Beschlusslage ab 1. Jänner 2014 der Umweltsenat ab­geschafft, seine Kompetenzen gehen auf das neue Bundesverwaltungsgericht über. Der Umweltsenat hat bisher über Berufungen im UVP-Verfahren entschieden. Durch die Tatsache, dass diese Berufungsverfahren von nebenberuflich tätigen Mitgliedern erledigt wurden, war die Verfahrensdauer mit durchschnittlich fünf bis sechs Monaten doch eher lange. In Zukunft hofft man, dass durch hauptberuflich tätige Verwaltungs­richter die Verfahren doch sehr viel kürzer werden können.

Umweltorganisationen werden auch in Zukunft die Möglichkeit der Beschwerde haben. Sie haben die Beschwerdemöglichkeit gegen einen negativen Feststellungsbescheid eben jetzt dann beim Bundesverwaltungsgerichtshof.

Eine weitere Anpassung an die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Umweltres­sort bringt ein Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Umwelt. Die Umset­zung von EU-Vorschriften und anderen Rechtsanpassungen im Umweltmanagement wird im Umweltrechtsanpassungsgesetz geregelt, wie mein Vorredner, Herr Bürger­meister Temmel, schon ausgeführt hat. Es sichert die notwendigen Investitionen in Wasserversorgung und Abwasserentsorgung durch zusätzliche Fördermittel im Bereich der Siedlungswirtschaft. Die budgetären Einschnitte aus dem Jahre 2011 speziell im Wasserwirtschaftsbereich wurden somit wieder zurückgenommen. Das ist besonders für die Gemeinden und Städte sehr wichtig, damit notwendige Investitionen in Instand­haltung, aber auch Erweiterung gesichert sind.

Die Schaffung und Finanzierung der bestehenden Infrastruktur in der Siedlungswasser­wirtschaft waren nur mit maßgeblichen öffentlichen Förderungen möglich. Die Wasser­ver- und Abwasserentsorgungsinfrastruktur konnte dadurch in einem relativ kurzen Zeitraum unter Vorschreibung sozialverträglicher Gebühren ausgebaut werden.

Die Siedlungswasserwirtschaft ist für die Gemeinden mit sehr hohen Ausgaben ver­bunden. Solange morgens, wenn wir den Wasserhahn zum Zähneputzen aufdrehen, sauberes Wasser aus der Leitung kommt und das Wasser für den Frühstückskaffee nicht schon braun aus der Leitung kommt, glaube ich, zerbricht man sich nicht sehr lange den Kopf darüber, welche Infrastruktur hinter dieser Wasserbereitstellung steht. Und wenn das Wasser wieder den Abfluss hinunterrinnt, zerbricht man sich auch nicht den Kopf darüber, was mit diesem Wasser geschieht.

Es geht um eine gute Wasserqualität, eine ordentliche Abwasserentsorgung und da­rum, den guten ökologischen Zustand unserer Gewässer zu halten und mancherorts auch noch zu verbessern.

Die Qualität des Wassers hängt aber auch von der Qualität der Leitungen ab. In zahl­reichen Gemeinden gibt es sehr alte Leitungen. Ich bin Vizebürgermeisterin der Stadt­gemeinde Bad Aussee. Bei uns werden jährlich durchschnittlich zwei bis drei Kilometer an Wasserleitung erneuert, um für den Endverbraucher gute Wasserqualität bereitstel­len zu können. Wir haben auch sehr viel Geld in unser Kanalnetz investiert, so dass die Abwässer zu fast 100 Prozent über ein Kanalnetz entsorgt werden, was für uns als Kur- und Tourismusstadt besonders wichtig ist.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Förderung der Siedlungswasserwirtschaft dient also vorrangig der Gesundheit der Bevölkerung und dem Umweltschutz. Sie schafft mehr Lebensqualität und ist für die Entwicklung von Wirtschaft und Tourismus unver­zichtbar. Sie dient aber auch dem Erhalt beziehungsweise der Steigerung der Wasser-


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