worden. Ich möchte trotzdem, weil sie einfach wirklich wichtig sind, doch noch hervorheben, dass es um die Ausdehnung der inländischen Gerichtsbarkeit auf Fälle des Sexualtourismus geht, die Anhebung der Strafrahmen bei Vergewaltigung und qualifiziertem sexuellem Missbrauch und die inhaltliche Erweiterung bei sexuellem Missbrauch von Unmündigen sowie Anpassungen in diesem Bereich im Zusammenhang mit einer wehrlosen und psychisch beeinträchtigten Person, die Ausdehnung des Tatbestandes der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren und so weiter, um es nicht noch in die Länge zu ziehen; es wurde ja bereits von meinen Vorrednern angesprochen.
Bei Sexualstraftaten, insbesondere wenn diese Sexualstraftaten im Zusammenhang mit Kindern erfolgen, ist es in unseren Augen so, dass es nur härteste Strafen für solche Delikte geben kann. Deshalb haben wir im Nationalrat auch einen Entschließungsantrag eingebracht, der zum Beispiel den Ausbau von und die flächendeckende Versorgung mit Psychotherapieplätzen für Kinder, Jugendliche und Familien zum Inhalt hatte, um Opferhilfe zu gewährleisten und vorbeugend Aufklärungsarbeit zu leisten. Weiters „Schaffung eines Straftatbestandes, welcher die Entlassung eines Staatsbediensteten oder einer Person, die im Dienste einer unter Staatsaufsicht stehenden Organisation ist, welche nach § 206 rechtskräftig verurteilt wurde sowie Rückfallstäter, die schon einmal nach den §§ 201, 202, 205, 207, 207a, 207b, 2011, 2012 StGB verurteilt wurden, ermöglicht.“ Ferner: „Die Schaffung eines Opferfonds für Opfer von sexuellen Straftaten, der auch zur Finanzierung der medizinischen und psychologischen Betreuung und Behandlung der Opfer dienen soll.“ – Wir bedauern sehr, dass sich weder die ÖVP noch die SPÖ diesem Antrag anschließen konnten.
Ich möchte aber in diesem Zusammenhang – also bei allem, was mit Kindesmissbrauch zusammenhängt – darauf hinweisen, dass nicht nur das Strafausmaß, welches im Sexualstrafrecht festgelegt ist, zu sehen ist, sondern es muss auch viel mehr ein Augenmerk auf das Zusammenspiel von Polizei, Gerichten und Jugendämtern gerichtet werden. Das funktioniert bis dato leider oft noch nicht, wie auch ein Artikel in der Zeitschrift „profil“ Nr. 25 vom 17. Juni zeigt. Ich möchte daraus nur auszugsweise einen kurzen Abschnitt vorlesen, der sehr, sehr eindrücklich zeigt, wie schlimm und dramatisch diese Fälle tatsächlich gelagert sind. Da heißt es:
„Ein besonders tragisches Beispiel dafür ist der Fall von Yvonne K.“ – die Namen wurden selbstverständlich geändert – „geboren im April 2010. Als sie ihr Vater Ernst K. das erste Mal sexuell missbraucht, ist sie noch keine sechs Monate alt, als ihr Vater verhaftet wird, ist sie zwei Jahre und drei Monate und hat derart schwere vaginale und anale Verletzungen, dass sie unter anderem bis heute keinen Stuhl halten kann. ,Chronischer Missbrauch, vaginale und anale Penetrationen‘, beschreibt die Justiz das Martyrium von Yvonne K. Zumindest neun Monate davon hätte ihr die Staatsanwaltschaft St. Pölten“ – in diesem Fall – „ersparen können – wenn sie nicht ausdrücklich darauf bestanden hätte, das Jugendamt nicht zu informieren. Und auch der Mutter von Yvonne nichts vom schwerwiegenden Verdacht gegen Ernst K. zu sagen. Diese Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft ist insofern besonders unverständlich, als Ernst K. den Missbrauch an anderen Mädchen bereits gestanden hatte.“
Details dazu sind für jeden in der genannten Ausgabe des „profil“ nachzulesen.
Für solche Menschen, die sich an Kindern vergreifen, an Kindern vergehen, ist unserer Meinung nach keine Strafe hart genug. Wir stimmen dieser Verschärfung des Gesetzes gerne zu. (Beifall bei der FPÖ.)
12.08
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