BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 62

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ich mir denke, dass wir hier ganz eindeutig Menschen, die sehr oft gerade in diesem Bereich diskriminiert werden, nicht achten. Probleme, Ängste solcher Menschen ver­stecken wir einfach und beachten wir nicht.

Während wir in unserem Gesetz geregelt haben, dass üble Nachrede eine Beleidigung ist und auch bestraft wird, ist das Po-Grapschen da leider nicht dabei.

Po-Grapschen ist aber kein Kavaliersdelikt, es ist vielmehr eine wirklich massive Grenzüberschreitung bei Körperkontakten. 84 Prozent aller Frauen sind Beleidigungen und Beschimpfungen ausgesetzt. Jede zweite Frau ist Opfer von Drohungen und Schlägen. Da das Gesetz, wie ich schon erwähnt habe, aber wirklich außerordentliche Fortschritte enthält, werden wir und werde ich natürlich diesem Gesetz zustimmen.

Ich möchte aber noch einmal massiv darauf hinweisen: Diese ganze Diskussion über das Po-Grapschen – und ich habe da jetzt manches Zwischenmurmeln gehört – bedeutet nicht, dass wir das einfach runtermachen können – auch wenn es nicht das allergrößte Problem ist, das gebe ich schon zu. Aber es ist ein Problem von Frauen, und ich möchte, dass dem hier auch Beachtung geschenkt wird.

Bevor ich mich jetzt niedersetze, möchte ich noch einen Hinweis an meine Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ geben: Ich habe die Debatte im Nationalrat über dieses Thema mitverfolgt. Da sind die Wogen sehr, sehr hoch gegangen, vor allem bei den Vertreterinnen und Vertretern der FPÖ im Nationalrat. Die immer wieder von euch gestellte Forderung, dass alles verschärft werden muss, die Strafen erhöht werden müssen, dass immer alles mehr, ärger und schärfer gemacht wird, ist eine, die wir schon gewohnt sind. Aber das, was im Nationalrat geboten wurde – nämlich: nur dann, wenn es eure eigenen Kolleginnen und Kollegen betrifft, wird überhaupt von jeder Strafe abgesehen, und alles ist eigentlich immer in Ordnung –, verstehe ich wirklich nicht! (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

12.01


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Michalke zu Wort. – Bitte, Frau Kollegin.

 


12.01.50

Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuhöre­rinnen und Zuhörer an den Fernsehapparaten! Nur eine kurze Replik auf die Anmerkungen meiner Kollegin, die vor mir gesprochen hat. Ich glaube, es liegt ein bisschen in der Natur der Sache, dass immer jede Fraktion, jede Partei, jede Gesin­nungsgruppe gerade das Thema, das ihr am nächsten liegt, einfach entsprechend stark vertritt. Das ist, wie ich meine, nicht unbedingt eine Ausnahme, die nur für die FPÖ gilt, sondern das trifft auf die verschiedensten Themen und Themenkreise und immer auch auf die jeweiligen Fraktionen zu. (Beifall bei der FPÖ.)

Was das Po-Grapschen betrifft, möchte ich sagen: Po-Grapschen gehört für mich absolut nicht zu den Kavaliersdelikten. Es gehört aber aufgrund der Schärfe dieses Gesetzes nicht in dieses Gesetz – das ist meine Meinung. Darüber wäre eine Diskussion zu führen, die etwas mit Anstand, mit Moral zu tun hat. Ich bin der Meinung, dass jemand, der meint, er müsse dem Gegenüber an den Po greifen oder ihn betatschen, grundsätzlich ein gewaltiges Erziehungsdefizit hat und dass derjenige, der betatscht wird, auch durchaus entsprechend darauf reagieren sollte.

Aber um zu dieser Änderung im Sexualstrafrecht auch noch unsere Meinung abzu­geben: Diese Gesetzesänderung enthält sehr viele richtige und wichtige Schritte und enthält Kernpunkte, die schon seit langer Zeit auch Anliegen der FPÖ sind und waren. Es sind von meinen beiden Vorrednern bereits die einzelnen Punkte angesprochen


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