BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 80

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gut und ist jetzt auch ex post sozusagen dadurch legitimiert worden, dass man es völlig zu Recht ins Gerichtsorganisationsgesetz aufgenommen hat.

Einen kleinen Kickback können wir dort verzeichnen, wo unsere jungen Kolleginnen und Kollegen in der Ausbildung wieder ein bisschen länger bei Gericht sein dürfen. Es war schon – und das wissen wir – ein maßgeblicher Schnitt von neun auf fünf Monate bei den Rechtspraktikanten.

Das war ein Punkt, der in einem Budgetbegleitgesetz versteckt war, der vielleicht nicht mit hundertprozentiger Sicherheit so den Erfolg gebracht hat, den es hätte bringen sollen, denn es ist wichtig, dass die jungen Kolleginnen und Kollegen auch bei Gericht ihre Ausbildung machen, und sie leisten dort auch, wenn ich einen Kollegen aus dem Nationalrat zitieren darf, gute Arbeit und helfen den Richtern entsprechend.

Ein bisschen umschiffen wollte ich als Vertreter des betroffenen Standes die Ände­rungen der Rechtsanwaltsordnung, aber ganz komme ich natürlich trotzdem nicht darum herum. Die Rechtsanwaltschaft hat als autonomer Stand, als freier Stand sozusagen einen harten Kampf gefochten, um ihre unabhängige Disziplinarkom­mis­sion, ihre Disziplinargewalt bei sich zu behalten. Am Ende eines würdigen Kampfes sieht auch die Rechtsanwaltschaft letztlich ein, wenn sich alle Dinge im Zuge einer Verwaltungsgerichtsbarkeits- oder Gerichtsbarkeitsreform dem unterordnen, dass dies auch die Rechtsanwälte tun werden, und so haben sie es auch getan, wobei, glaube ich, im Endeffekt auch ein guter und würdiger Kompromiss erzielt worden ist.

Einen Punkt möchte ich auch noch kurz herausgreifen. Es gibt abseits von gericht­lichen Verfahren auch die sogenannten Schiedsverfahren, wofür Schiedskom­missio­nen gebildet werden. Das sind meistens handelsrechtliche Streitigkeiten, in denen es um nicht unbeachtliche Geldsummen geht, wo sich zwei Streitparteien eine Schieds­kommission suchen. Diese Schiedskommission ist auch gesetzlich geregelt. Österreich kann durch den Sitz vieler internationaler Institutionen auch einen sehr guten Ruf in diesem Bereich haben. Da ist uns die Schweiz beispielsweise ein wenig voraus. Wir hatten ein Manko bei diesen Schiedsverfahren.

Wenn Sie einen Schiedsgerichtsspruch bekämpfen wollten, dann konnten Sie das nach der Zivilprozessordnung bis jetzt auch tun, gingen aber dann den normalen gericht­lichen Instanzenzug, der bis zu drei Instanzen beinhaltet hat. Logischerweise haben viele gesagt, wozu nehme ich überhaupt eine Schiedskommission in Österreich in Anspruch, denn letztlich ist es, wenn ich mit dem Spruch nicht einverstanden bin, nichts anderes als eine massive Zeitverzögerung.

Diese neue Regelung, dass das Schiedsverfahren quasi danach nur noch ein einglied­riger Instanzenzug ist, dass jemand, der sich einer Schiedskommission unterwirft, diesen Spruch nur noch beim Obersten Gerichtshof bekämpfen kann, und das nicht in der Tatsachenfrage, da wird also nicht noch einmal beweisgewürdigt, was denn tatsächlich vereinbart war, sondern höchstens, ob dieses Schiedsverfahren ordentlich geführt worden ist, ob keine Verfahrensmängel vorliegen, grobe Verfahrensmängel sind dort wahrzunehmen. Diese Dinge, diese Regelung des Schiedsverfahrens, diese sukzessive Kompetenz des ordentlichen Gerichtes nur noch in Form des Obersten Gerichtshofes werden Österreich als Standort des internationalen Schiedsverfahrens wesentlich voranbringen.

Damit habe ich, glaube ich, drei Punkte herausgenommen, die sozusagen auch eine persönliche Betroffenheit da oder dort breiter darstellen können. Im Grunde sind diese drei Punkte mit sehr vielen wichtigen Notwendigkeiten und Neuerungen versehen, und ich ersuche daher auch um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.13

 


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