BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 81

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Präsident Edgar Mayer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Füller. – Bitte, Herr Kollege.

 


13.13.12

Bundesrat Christian Füller (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Mag. Fürlinger hat im Wesentlichen schon einige wichtige Punkte angesprochen. Ich werde ver­suchen, in meinen Ausführungen diese Fragen nur kurz anzusprechen.

Die Novellen des Gerichtsorganisationsgesetzes und des Rechtspraktikantengesetzes sowie die weiteren unter den Tagesordnungspunkten 6 und 7 zu findenden Gesetzes­änderungen bringen wesentliche Verbesserungen, die den Justizbereich effizienter, flexibler, kostengünstiger und vor allem schließlich und endlich auch bürgerinnen- und bürgernäher machen sollen.

Mit dem Gericht in Kontakt zu kommen ist für die meisten Menschen sicherlich sehr unangenehm. Da reicht oft schon die Zustellung eines Briefes, wenn man nicht weiß, was einen erwartet, wenn man ihn öffnet. Daher muss, wie ich meine, oberstes Gebot letztendlich auch sein, die Akzeptanz des Rechtsstaates und des Justizsystems selbst immer in den Mittelpunkt der justizpolitischen Entscheidungen zu stellen. Dazu dienen auch die vorliegenden Novellen, besonders jene zum Gerichtsorganisationsgesetz, mit der auch die gesetzliche Grundlage für Justiz-Servicecenter-Einrichtungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften geschaffen werden soll.

Mittels einfacherer Kundmachungsmöglichkeiten und des Ausbaus des elektronischen Rechtsverkehrs wird dem Gebot der Effizienz Rechnung getragen und ein zeitgemäßer Standard eingeführt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein großes Anliegen vieler, die am Zustan­dekommen dieser Gesetze beteiligt waren, ist die Möglichkeit der Verlängerung der Gerichtspraxis für Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten. Dieser Teil, er wurde bereits angesprochen, ist ein besonders wertvoller Bestandteil der juristischen Aus­bildung, denn da wird man mit einer großen Zahl von Fällen aus der Praxis kon­frontiert. Davon kann letztendlich auch der laufende Justizbetrieb aufgrund einer höheren Kontinuität und aufgrund einer damit einhergehenden reduzierten Rotation im Per­sonal­bereich einfach nur profitieren. Zusätzlich verbessert sich die Situation für die Ausbildungsrichterinnen und Ausbildungsrichter, die sich künftig noch besser und intensiver um junge Juristinnen und Juristen kümmern können.

Das neue Schiedsverfahren, das wir bekommen und das heute beschlossen werden soll, soll anstelle von drei Instanzen nur noch eine haben und einer höheren Rechts­sicherheit dienen. Für den Wirtschaftsstandort selbst ist natürlich Rechtssicherheit ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil. Das Maß an Rechtssicherheit ist auch eine Entscheidungsgrundlage für Betriebe in Standort- und Investitionsfragen.

Aufgrund der erwähnten Beispiele werden wir als sozialdemokratische Bundesrats­fraktion diesem Gesetzespaket zustimmen. Vielen Dank. – Danke für die Aufmerk­samkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.16


Präsident Edgar Mayer: Nächster Redner: Herr Bundesrat Brückl. – Bitte, Herr Kollege.

 


13.16.12

Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Das ist jetzt ein sehr umfassendes Justizpaket, das wir hier diskutieren. Ich darf auf die einzelnen Punkte kurz eingehen.

 


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