BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 82

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Punkt 5 der Tagesordnung: Die Änderungen des Gerichtsorganisationsgesetzes mit der Schaffung der Grundlage für die Justiz-Servicecenter-Einrichtungen befürworten wir, no na, das hat sich in der Praxis bewährt und stärkt die Bürgernähe der Justiz. Es führt aber auch, das darf man nicht vergessen, zu einer Entlastung der Bediensteten in den Kanzleien.

Die Adaptierung der Geschäftsverteilung, sprich deren Anpassung an das Kalender­jahr, ist sinnvoll und erspart in Wirklichkeit unnötige Arbeit, weil man sich in der jüngsten Vergangenheit bereits sozusagen am Kalenderjahr orientiert hat und es in der Praxis so war, dass zum Jahresende die Geschäftsordnung erstellt und dann zum 1. Februar mehr oder weniger nur noch bestätigt wurde.

Auch die Anpassungen im Rechtspraktikantengesetz befürworten wir, wobei ich aber nicht verhehle, Frau Bundesminister, das hat auch Kollege Fürlinger schon ange­sprochen, dass es für die gesamte Juristenschaft, für jemanden, der eine juristische Laufbahn einschlägt, sehr, sehr wichtig ist, dass er im Zuge seiner Ausbildung die notwendige Praxis erhält. Es ist notwendig, dass man die Ausbildung an der Praxis und nicht an der Theorie orientiert, das ist durch nichts zu ersetzen. Daher wäre es dringend notwendig, Frau Bundesminister, dass man die Verkürzung von neun auf fünf Monate wieder zurücknimmt.

Zu Punkt 6 der Tagesordnung darf ich vorausschicken, hier werden wir nicht zustim­men, und zwar aus folgendem Grund: Das ist nicht ganz unkritisch, es hat ja auch Kollege Fürlinger angemerkt. Unser Justizsprecher im Nationalrat Dr. Fichtenbauer hat sich bei der Debatte schwer echauffiert gezeigt. Da findet sich nämlich in der Rechtsanwalts- und Notariatsordnung eine Bestimmung, die lautet:

„Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sind die aufgrund dieses Gesetzes ergehenden Bescheide  mittels Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Landes anfechtbar.“ Da geht es um Rechtsmittel zu Entscheidungen der Kammern im Rahmen der Selbstverwaltung.

Ich kann diese Aufgeregtheit schon ein bisschen nachfühlen. Da wandert sozusagen eine Bundeszuständigkeit entgegen der Verfassung mehr oder weniger zu den Ländern. Als Ländervertreter habe ich grundsätzlich nichts dagegen, wenn man hier Kompetenzverschiebungen vom Bund hin zu den Ländern durchführt, aber das Ganze sollte nicht an der Verfassung vorbeiführen. Für uns wiegt das so schwer, dass wir diesem Tagesordnungspunkt nicht zustimmen werden.

Abschließend darf ich noch zum Tagesordnungspunkt 7 Schiedsrechts-Änderungs­gesetz 2013 Stellung nehmen. Wie gesagt, da geht es um handelsgerichtliche Ent­scheidungen, da werden wir zustimmen. Durch die Verkürzung des Instanzenzuges im Aufhebungsverfahren gegen Schiedssprüche werden Strukturen verschlankt, wird Verwaltungsvereinfachung gelebt, und dies tut sicher auch dem Wirtschaftsstandort Österreich gut. Die Änderung basiert ja nicht zuletzt eben auf dem sogenannten Schweizer Modell und auch auf dem hohen Ansehen, das insbesondere der Oberste Gerichtshof in unserem Land genießt. Diesem letzten Tagesordnungspunkt in dieser Debatte werden wir daher zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.19


Präsident Edgar Mayer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Karl. – Bitte, Frau Ministerin.

 


13.20.05

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte! Lassen Sie mich einige Aspekte des bereits angesprochenen Schiedsgerichts-Änderungsgesetz 2013 ansprechen. Mit


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