BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 79

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das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EIRAG, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebüh­ren­gesetz, die Notariatsordnung, das Notariatsprüfungsgesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz, das Übernahmegesetz, das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006, das Bundesgesetz über die Gebühren für Verwahrnisse der gerichtlichen Verwahrungsabteilungen, das Strafvollzugsgesetz und das Liegenschaftsteilungsgesetz geändert werden; weiters Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schiedsverfahren in der Zivilprozessordnung und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden.

 


Präsident Edgar Mayer: Sie müssen auch noch der Form halber die Antragstellung wiederholen.

 


Berichterstatter Richard Wilhelm (fortsetzend): Ich komme wiederum zur Antragstel­lung.

Zu Tagesordnungspunkt 5: Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 6: Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 7: Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Edgar Mayer: Ich bedanke mich.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. – Bitte, Herr Kollege.

 


13.07.55

Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! In diesen Punkten ist eine erkleckliche Anzahl von verschiedensten Gesetzen, von verschiedensten Erfüllungen internationaler Verpflich­tun­gen und anderen organisatorischen Dingen enthalten, deren Erwähnung im Ein­zelnen, glaube ich, den Rahmen nicht nur der mir zur Verfügung stehenden Redezeit, sondern auch des Interesses des anwesenden wie vor dem Fernseher harrenden Publikums weit sprengen würde. Lassen Sie mich zwei, drei Dinge herausgreifen, die mit Sicherheit für Jus-Praktiker, aber auch für die Bevölkerung selbst von Bedeutung sind.

In den letzten Jahren sind bei den Gerichten Servicecenter eingerichtet worden, die eine erhebliche Verbesserung der Kommunikation zwischen dem einzelnen Rechts­hilfesuchenden und den Gerichten gebracht haben. Früher war es ja so, dass quasi das Rechtshilfe suchende Subjekt das Gericht betreten hat und nicht wusste, wohin es sich wenden soll, und im besten Fall in einer Reihe von 15, 20, 30 Leuten warten musste, ob es denn beim Amtstag in irgendeiner Form nach einer Zufallsmethode drankommt.

Das hat sich gerade bei den Gerichtszentren jetzt durch diese Justiz-Servicecenter wesentlich geändert. Man bekommt dort telefonisch wie bei Vorsprache relativ rasch einen Termin für eine Amtstagsberatung, auch für Scheidungstermine oder andere prätorische Vergleiche. Das alles hat sich nicht nur extrem gut bewährt, sondern es ist


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