Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz und das Rechtspraktikantengesetz geändert werden (2306 d.B. und 2372 d.B. sowie 9008/BR d.B. und 9015/BR d.B.)
6. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EIRAG, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, die Notariatsordnung, das Notariatsprüfungsgesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz, das Übernahmegesetz, das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006, das Bundesgesetz über die Gebühren für Verwahrnisse der gerichtlichen Verwahrungsabteilungen, das Strafvollzugsgesetz und das Liegenschaftsteilungsgesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Justiz – VAJu) (2357 d.B. und 2374 d.B. sowie 9016/BR d.B.)
7. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schiedsverfahren in der Zivilprozessordnung und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2013 – SchiedsRÄG 2013) (2322 d.B. und 2373 d.B. sowie 9017/BR d.B.)
Präsident Edgar Mayer: Wir gelangen somit zu den Punkten 5 bis 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Wilhelm. – Bitte, Herr Kollege.
Berichterstatter Richard Wilhelm: Werter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Der Bericht des Justizausschusses liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Justiz stellt nach Beratung mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Edgar Mayer: Bitte, Herr Kollege, es ist über alle drei Berichte von Ihnen Bericht zu erstatten.
Berichterstatter Richard Wilhelm (fortsetzend): Alle drei Berichte liegen in schriftlicher Form vor, und zwar Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz und das Rechtspraktikantengesetz geändert werden; Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz,
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite