BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 145

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Da kann ich nur auf die Aussendung des Kreditschutzverbandes verweisen, bezie­hungs­weise wurde diese Frage auch schon vom Kollegen Mitterlehner beantwortet.

Es ist natürlich klar, dass es in einigen Betrieben Schwierigkeiten geben kann, dass wir noch mit Anschlusskonkursen rechnen können. Wir haben bis zur Stunde einen einzigen Betrieb, der Zulieferer war und Kurzarbeit verlangt hat. Da haben wir schon einen, aber bei dem war der Alpine-Umsatz nur 25 Prozent. Dieser dürfte prophy­laktisch jetzt schon Kurzarbeit verlangt haben. Warum er es gemacht hat, werden wir sehen.

Zur Frage 3: Wie viele Arbeitnehmer dieser Zulieferfirmen sind von dieser Insolvenz betroffen?

Wir haben uns, glaube ich, schon bemüht, das zu beantworten. Diese Zahl ist zur Stunde nicht beantwortbar, nicht bemessbar. Sie können sicher sein, dass wir uns sehr bemühen werden, dass das so wenige wie möglich betrifft.

Zur Frage 4:

Allen Betroffenen steht natürlich das volle Programm der arbeitsmarktpolitischen Anbote zur Verfügung, ich habe es schon erwähnt, wenn es notwendig ist, mit Kurz­arbeit. Und natürlich bemüht sich der Insolvenzentgeltfonds derzeit, sehr rasch zu den entsprechenden Unterlagen zu kommen und diese aufzubereiten. Wie ich Ihnen schon gesagt habe, werden sich die Entgeltansprüche beziehungsweise die Beendigungs­ansprüche mit Stichtag voriger Freitag auf 72 Millionen belaufen, wobei eine gewisse administrative Herausforderung damit verbunden ist, denn wir brauchen von allen 4 905 Be­troffenen eine Unterschrift, jeder muss unterschreiben. Sie können sich vorstellen, dass das jetzt für die gesamte Struktur, das heißt für die Betriebsräte, für das Lohnbüro, für die Lohnverrechner, die noch da sind, eine nicht gerade einfache Übung ist, denn die 4 905 sind verteilt auf acht Bundesländer, und das stellt eine gewisse Herausforderung dar.

Morgen gibt es die erste Detailversammlung, um das alles abzuarbeiten, denn ohne diese Unterschrift können wir zwar vieles vorbereiten, aber nichts abrechnen. Wir brauchen die Unterschrift jedes Einzelnen. Das ist notwendig. Das ist ein Rechtszug, und dieser Rechtszug kann nur dann gestartet werden, wenn der Einzelne sagt: Ich bin’s! Und die Unterschrift brauchen wir.

Zu den Konjunkturpaketen brauche ich hier nichts zu sagen.

Zur Frage 5: Wie hoch ist die Gesamthöhe der Rücklagen Ihres Ministeriums?

Mein Haus hat mit Mai 2013 ein Rücklagenvolumen von 132,8 Millionen. Von diesen 132,8 Millionen ist der überwiegende Teil fix verplant, man kann sagen, 75 Prozent für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, dann im Bereich des Bundespflegegeldes und für Projekte des Konsumentenschutzes. Ein gewisser kleiner Teilbetrag bleibt als Vorsorge für unvorhergesehene Mehraufwendungen.

Zur Frage 6: Wie viel Prozent dieser Rücklagen werden für das Konjunkturpaket aufgelöst?

Von den mir zugerechneten UGs wird in meinem Haus nichts für das Konjunkturpaket aufgelöst, denn der Pflegefonds, der zwar von uns verwaltet, gesteuert und ausbezahlt wird, ist administrativ dem Finanzministerium zugeordnet. Ich kann Ihnen aber trotz­dem sagen, dass dort Zahlungen der Jahre 2016/2017 auf 2013/2014 vorgezogen werden, dieser Betrag aber aus Mehreinnahmen aus dem Finanzausgleich abgedeckt wird. Dadurch werden keine Rücklagen bei uns belastet, denn das Gesamtvolumen des Pflegefonds in der Höhe von 1,85 Milliarden bleibt bis 2016 gleich. Wir haben nur die Möglichkeit geschaffen, dass die Länder vorher schon Geld ausgeben können,


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