BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 177

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ist, unter Beteiligung der BürgerInnen. All das, glaube ich, sind Erfolgszahlen. 500 Ge­meinden und Regionen, das ist ein guter Anteil, wenn wir bedenken, dass wir in Europa zirka 5 700 solcher Prozesse haben.

Ein Hinweis auch auf die österreichische Strategie für nachhaltige Entwicklung: Im Mai 2009 beschloss die Landeshauptleutekonferenz die Bund-Länder-Strategie ÖSTRAT, wo sich die Länder darauf geeinigt haben, dass sie gemeinsam eine eigene Nach­haltig­keitsstrategie machen, natürlich basierend auf der österreichischen und auf der europäischen Nachhaltigkeitsstrategie. Die Länder wollten praktisch etwas tun und nicht nur einen Papiertiger haben. Die Länder haben damals auch ein Arbeitspro­gramm dazu beschlossen. Also die Strategie war eher sehr schmal, auf die wesent­lichen Punkte konzentriert, und es gab ein ordentliches Arbeitsprogramm.

Wir hören ja hier in diesem Haus immer wieder von Projekten aus diesem Arbeits­programm. Heute hat unser Gesundheitsminister eines erwähnt. Der Kinder-Gesund­heits-Dialog ist so eine Initiative, die aus dem ÖSTRAT-Arbeitsprogramm kommt.

Mittlerweile hat es 2011 den ersten Fortschrittsbericht gegeben, der vom Ministerrat angenommen wurde, von der Landeshauptleutekonferenz angenommen wurde, und auch das neue Arbeitsprogramm mit 47 Initiativen ist beschlossen worden. Erst vor Kurzem sind fünf neue Initiativen aus den Ländern dazugekommen. Das Arbeitspro­gramm ist dynamisch. Wir haben hier eine Enquete zur direkten Demokratie gehabt. Eine Initiative ist zum Beispiel der BürgerInnenrat aus Vorarlberg oder der Ideenkanal, der in Vorarlberg und Tirol durchgeführt wird.

Das alles sind Projekte, wo wir die Bürger intensiv in diese nachhaltige Entwicklung einbeziehen wollen. Deshalb, glaube ich, können wir stolz sein, in diesem Land Politiker zu sein, wir können auch stolz sein, Vertreter dieser Länder zu sein, die immense Anstrengungen vollbringen, um dieses Thema unter die Leute zu bringen, um zu sensibilisieren für eine Entwicklung, die auch für unsere Kinder und Kindeskinder gut ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich habe ich nicht vergessen, dass dieses Bundesverfassungsgesetz nicht nur ein Nachhaltigkeitsgesetz ist. Es ist natürlich auch ein Gesetz, mit dem der Tierschutz festgeschrieben wird, der umfas­sende Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung.

Das ist auch gut so, denn zu einer nachhaltigen Entwicklung eines Landes gehört natürlich eine gesicherte Lebensmittelversorgung und eine gesicherte Trinkwasser­versorgung. Auch das haben wir hier schon diskutiert, vor zirka einem halben Jahr, als die EU-Verordnung zur Liberalisierung des Wassermarktes auf der Tagesordnung stand. Etwa 1,5 Millionen EU-Bürger haben dagegen unterschrieben – das wird nun überdacht, das wird überarbeitet. Da haben wir einen ersten Erfolg erlangt, und ich glaube, auch die Bundesregierung hat einen Erfolg erlangt, denn damals ist diskutiert worden, dass die Bundesregierung das Ziel hat, die Wasserversorgung in die Verfassung zu bringen und damit zu schützen.

Heute ist der Tag, an dem das stattfindet. Heute wird die Wasserversorgung verfas­sungs­gesetzlich geschützt. Das ist auch gut so, denn wir wollen nicht, dass die Daseinsvorsorge – Wasser, Abwasser, Lebensmittel – zu einem Gut wird oder zu einem Objekt von Finanzjongleuren, die international mit unseren Lebensmitteln und Lebensgrundlagen an den Börsen herumspekulieren und es den Leuten dann schlecht geht.

Abschließend: Ich denke, es ist ein Meilenstein, den wir erreicht haben, es ist ein Meilenstein dieser Bundesregierung, auf den ich stolz bin. Es ist ein Meilenstein und


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