BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 178

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ein Bekenntnis, dass wir im 21. Jahrhundert angekommen sind, ein Bekenntnis zu einem modernen Staat, der solche Dinge als Staatsziele in die Verfassung schreibt.

Im Sinne unseres Hauses bin ich stolz, und ich bin stolz auf die Republik, dass wir solche Gesetze zustande bringen. Wir werden diesem Gesetz zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP sowie des Bundesrates Mag. Zelina.)

19.32


Präsident Edgar Mayer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Preineder. – Bitte, Herr Kollege. (Ruf:  10 Minuten!)

 


19.32.55

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein besonderer Tag, wenn wir ein Bundesverfassungsgesetz beschließen, weil wir damit ein Staatsziel oder ein Staatszielgesetz verabschieden.

Ein Staatszielgesetz regelt im Normalfall unsere staatliche Ordnung oder die Men­schen­rechte und in diesem Fall – und das ist neu und auch besonders erwähnens­wert – die Bewahrung der Schöpfung, die nachhaltige Nutzung unserer Lebensgrundlagen Luft, Wasser und Boden. Und es irritiert mich etwas, wenn die Grünen, die eigentlich dafür sein müssten, heute nicht zustimmen können. (Zwischenruf der Bundesrätin Mag. Schreyer.) – Das ist immer so in diesem Parlament (Zwischenruf bei der SPÖ): Wenn man mit etwas nicht ganz zufrieden ist, dann ist es zu wenig weitreichend.

Kennen Sie Artikel 1 der Bundesverfassung? – „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“

Das ist sehr wenig weitreichend, und trotzdem kommen wir gut damit zurande (Zwischenrufe der Bundesräte Brückl und Hafenecker), weil es eben Wesen eines Verfassungsgesetzes ist, dass es sehr klar und einfach ist und nicht ins Detail geht, denn alles, was Sie stärker eingrenzen, grenzen Sie noch stärker aus. Das sollten Sie mitnehmen.

Wenn Sie sagen, es sei überfallsartig, dann sage ich Ihnen Folgendes: Ich kann mich erinnern, dass bei der Diskussion um das Bundestierschutzgesetz 2004 die Forderung der Grünen war, das in die Bundesverfassung aufzunehmen. 2004 – 2013, das ist für mich kein Überfall. Und wenn eine Festschreibung in der Verfassung ein Lippen­bekenntnis ist, dann habe ich etwas falsch verstanden.

Aber ich bin froh darüber, dass die Nachhaltigkeit, die nachhaltige Nutzung unserer Lebensgrundlagen Luft, Wasser, Boden in der Verfassung verankert ist. Wenn ich Luft schütze, habe ich auch den Klimaschutz beinhaltet. Ich glaube, es ist auch gut, wenn wir eben den Tierschutz als Tierschutz verankern, wenn wir Wasser als Teil der Daseinsvorsorge für unsere Mitmenschen sichern und wenn wir uns – wie im § 5 – klar zur heimischen Landwirtschaft bekennen, nämlich zu qualitativ hochwertigen Lebensmitteln aus heimischer Produktion und damit auch zur Versorgungssicherheit unserer Bevölkerung.

Da gibt es Beispiele, die – und das wird bei Bundesverfassungsgesetzen immer wieder vorkommen – in sich manchmal einen Widerspruch bergen können. Ich erinnere zum Beispiel daran, dass wir in Österreich drei Jahre früher als von der EU vorgesehen die Käfighaltung der Legehennen verboten haben – gut so. Mit einhergegangen ist ein Rückgang der inländischen Produktion, der Anstieg der Importe – und damit kein glückliches Huhn mehr auf unserer Welt. Da müssen wir eben überlegen, wie wir solchen Tendenzen entgegenwirken und wie wir uns vor diesen nicht unserer Verfas­sung entsprechenden Produktionen aus dem Ausland entsprechend schützen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite