BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 201

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Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte.

 


20.50.32

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Alle drei Gesetzesmate­rien –TOP 23, 22 und 21  – sind eigentlich im Grund genommen sehr vernünftig, weil sie Vereinfachungen im Rahmen der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 betreffen.

Bei Beschwerden gegenüber Bescheiden ist ein Instanzenzug im Rahmen der neu geschaffenen Landesgerichte möglich. Das ist der Objektivität sicherlich näher als Berufungen gegenüber der Kammer, wie es bisher üblich war.

Übergeordnet ist diesen drei Gesetzen, wie gesagt, die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012.

Ich beginne beim TOP 23, der die Bilanzbuchhaltungsberufe betrifft. Dabei ist vielleicht interessant, dass von den Angehörigen der Bilanzbuchhaltungsberufe ja auch Steuer­beratungstätigkeiten ausgeübt werden dürfen.

Heute bei der Behandlung der Dringlichen Anfragen haben wir ja, wenn ich mir einen kurzen Exkurs erlauben darf, über die Staatsverschuldung und über die Auflösung von Rücklagen gesprochen und darüber, dass diese budgetneutral seien. Es gibt ja die implizite und die explizite Staatsverschuldung. Wir haben uns bekanntlich vor kurzer Zeit von der Kameralistik verabschiedet. Daher werden die Bilanzbuchhalter auch in Ihrem Ministerium ein- und ausgehen, sehr geehrter Herr Minister, weil Sie die Rück­lagen verbuchen müssen. Wenn Sie Rücklagen auflösen und damit zum Beispiel Förderungen ausschütten, sind das Ausgaben – das muss man einfach zur Kenntnis nehmen –, außer Sie schaffen andere Aktiva, indem Sie zum Beispiel irgendwelche Assets kaufen, dann ist es budgetneutral. Das sollte man also korrekt differenzieren.

Zurück zum Thema: Die Änderung des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes ist in weiterer Folge auch auf die schon erwähnte Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle zurückzuführen.

Zu TOP 23 muss man noch dazusagen, dass 8 000 Mitglieder in die Wirtschafts­kammer aufgenommen werden. Das ist auch förderlich im Sinne der Effizienz, im Sinne einer schlankeren Struktur und im Sinne einer einheitlichen Zertifizierung dieser Berufsgruppe der Wirtschaftstreuhänder, die ja alle umfasst.

Beim TOP 21, der WKG-Novelle 2013, wären wir gerne dafür, weil das ja auch die The­matik der Verwaltungsgerichtsbarkeit betrifft, aber da haben sich leider Gottes in der Gesetzgebung einige Punkte eingeschlichen, die wir Freiheitliche nicht so gerne übernehmen wollen.

Das ist für uns auch deswegen interessant, weil FPÖ pro Mittelstand, die freiheitliche Wirtschaft in Wien, ja jetzt de facto – nicht de jure, aber de facto – im Wirtschaftspar­lament eine eigene Fraktion bilden kann.

Die Sitzungen dort sind sicherlich interessant, und ein unternehmerischer Diskurs, eine Disputation auf einem angenehmen Niveau ist bestimmt spannend. Wir freuen uns sehr, dass wir jetzt diese eigene Fraktion geschafft haben.

Der Punkt, der noch anzusprechen ist, betrifft jene Mitglieder, die weniger als 31 Tage im Kalenderjahr Mitglied sind und keinen Mitgliedsbeitrag zu zahlen haben. – Das ist gut und schön, aber im Ausschuss konnte mir die Frage nicht beantwortet werden, ob diese Mitglieder, die nur 31 Tage im Kalenderjahr Mitglied sind und keinen Mitglieds-


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