BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 207

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Im Grunde genommen gäbe es bei den Umsetzungen dieser Richtlinie aus unserer Sicht nichts Negatives anzumerken. Es war ja zum Teil auch eine Initiative unseres Wirtschaftssprechers Christoph Matznetter.

Ich glaube, wir sollten in gut gelebter Partnerschaft diesen Weg weiter vorangehen.

Ich möchte kurz noch eine Replik machen auf die letzte Sitzung. Der Herr Minister hat damals gemeint, ich hätte unterstellt, dass wir die Gesetze machen. Wir machen sie nicht, aber wir halten in der Öffentlichkeit, nachdem wir ja dem Ganzen zustimmen, unseren Kopf dafür hin. Ich glaube, das ist ein gutes Gesetz, und mit ruhigem Gewissen halte ich meinen Kopf dafür hin. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.10


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner. – Bitte, Herr Minister.

 


21.10.31

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich relativ kurz fassen. Im Endeffekt geht es bei beiden Novellen um entsprechende Präzisierungen, die erfor­derlich sind, weil wir bei der ersten die Industrieemissions-Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Im Endeffekt haben wir die sogenannte IPPC-Richtlinie schon gehabt, und das wird zum Teil präzisiert, zum Teil ergänzt, weil einige weitere Anlagen dazuge­kommen sind, wie etwa im Bereich der Spanplattenindustrie oder der Holzkonser­vierung. Im Prinzip also keine administrative Verschärfung, sondern eine Präzisierung.

Es sind auch von dem Abänderungsantrag die gewerblichen Betriebsanlagen betrof­fen, wo eine wiederkehrende Selbstprüfung durch den Anlageninhaber enthalten ist, die sogenannten 82b-Verfahren, und auch die Umsetzung dieser Ladenöffnungsan­ge­legenheit insofern, als da das Gastgewerbe betroffen ist, weil da bestimmte Anpas­sungen notwendig waren.

Den Disput kann ich jetzt nicht bewerten, aber an sich war das nur eine konsequente Umsetzung und hat mit dem anderen Verhalten nichts zu tun. Ähnlich ist es auch, was die Kesselanlagen anbelangt.

Zu den Anmerkungen der Grünen betreffend Aarhus-Umsetzung und Verbindlichkeit: Das hat an sich mit diesem Thema nichts zu tun und ist nicht Angelegenheit unseres Ministeriums, sondern des Umwelt- und des Justizministeriums. Das ist also kein Argument für die Nichtzustimmung. (Zwischenruf der Bundesrätin Mag. Schreyer.) – Nein, es hat mit diesem Thema nichts zu tun, das ist eine ganz andere Materie, eine ganz andere Umsetzung. Wir haben das auch im Nationalrat schon diskutiert, und ich möchte das jetzt hier nicht noch einmal im Detail aufwärmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

21.12


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geän­dert wird.

 


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