BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 46

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sparen, wenn diese Aufgabe in der Schule von den Lehrerinnen und Lehrern tatsäch­lich übernommen werden könnte. Es gibt natürlich ein unterschiedliches Niveau zwi­schen Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern, die damit letztendlich auch aufwachsen.

Zum Zweiten ist es mir wichtig, noch einmal zu betonen, dass die Cyber-Kompetenz in Zukunft im Bereich des Wehrdienstes eine ganz zentrale und wichtige Rolle spielen wird. Wir wollen die Cyber-Kompetenz der Präsenzdiener nutzen und diese Kompetenz auch noch weiter ausbauen.

Ich bin fest davon überzeugt, dass das ein Meilenstein ist und ein wichtiger und rich­tiger Schritt in die Zukunft, was diese Reform betrifft.

Wir alle wissen, die Cyber-Attacken finden zwar virtuell statt, haben aber reale Folgen, reale Folgen für die Wirtschaft, für den Staat, vor allem aber auch für jeden Einzelnen.

Ich darf Ihnen hier eine Sommerlektüre empfehlen, nämlich das Buch „Blackout“, das sich mit diesem Thema umfassend auseinandersetzt und vor allem auch spannend zu lesen ist, in dem ganz klar beschrieben wird, was morgen, übermorgen bei uns Realität sein kann. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

10.20


Präsident Reinhard Todt: Danke, Frau Bundesministerin.

Die Aktuelle Stunde ist beendet.

10.20.58Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Reinhard Todt: Hinsichtlich jener Verhandlungsgegenstände, die gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen, sowie

jener Schreiben der Bundesministerin für Finanzen betreffend die Aufnahme von Ver­handlungen mit Tunesien, den Philippinen und Pakistan zu Abschlüssen von Abände­rungsprotokollen über Doppelbesteuerungsabkommen sowie

jenes Schreibens des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Arti­kel 50 Abs. 5 B-VG betreffend die Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit Zypern über die Nutzung von Flughäfen und anderen Einrichtungen in der Republik Zypern im Falle von Evakuierungen aus Drittländern

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Hinsichtlich eines soeben eingelangten Schreibens des Bundeskanzleramtes betref­fend Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte weitere Mittei­lung gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die ebenfalls dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.

Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:

Beschlüsse des Nationalrates, die gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungs­recht des Bundesrates unterliegen:

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungs­gesetz 1975) geändert wird (2304/A und 2494/NR der Beilagen)

 


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