BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 64

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macht, wir haben einen Antrag gemacht (Bundesrat Füller: Es gibt ja Kriterien !), bei dem wir uns an die Bestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland angelehnt ha­ben, wo man auch den Vorwurf der schweren Nötigung kennt und trotzdem einen eige­nen Straftatbestand Zwangsverheiratung geschaffen hat. Warum können wir das nicht machen?

Es war so wie immer: Der Antrag kommt von der Opposition – es ist egal, ob dann et­was von der FPÖ oder einer anderen Oppositionspartei kommt –, und ein Oppositions­antrag wird normalerweise, wenn nicht vorher schwer verhandelt worden ist und die Regierungsparteien auch etwas haben wollen, reflexartig abgelehnt. Das ist auch mit diesem Antrag passiert, er ist abgelehnt worden.

Ich kann nur hoffen, nachdem mir schon öfters aufgefallen ist, dass abgelehnte Anträ­ge von der Opposition mit großer Verspätung plötzlich irgendwann wieder als Regie­rungsanträge auftauchen, dass das auch mit diesem Antrag einmal geschehen wird.

Wir haben in diesem Bereich ohnehin genug zu tun. Wir sollten uns darüber unterhal­ten, was wir tun können, um die Menschen, die schon hier sind, zu integrieren, vor al­lem jene, die die Staatsbürgerschaft bekommen haben. Aber nein, wir verkürzen jetzt einmal die Zeit der Anwartschaft auf die Staatsbürgerschaft. Ich denke, das ist der falsche Weg.

Wir, aber nicht nur wir, haben zum Beispiel auch eine Staatsbürgerschaft auf Probe ge­fordert. Und man muss auch einmal darüber nachdenken – Herr Mahmoud etwa hat seine Staatsbürgerschaft zurückgelegt und seinen österreichischen Reisepass öffen­tlich verbrannt –, ob man nicht die Kriterien erweitert, nach denen die Staatsbürger­schaft wieder aberkannt werden kann, beispielsweise wenn jemand kriminell wird oder sagt, er möchte mit Österreich nichts zu tun haben, und/oder sagt, dass ihn die öster­reichischen Gesetze nur wenig interessieren, dass die Gesetze seiner Religion über al­lem stehen, dass die wichtig sind und ihm der Rest eigentlich egal ist.

Welche Kriterien können jetzt laut Ihrem Vorschlag für eine frühzeitige Verleihung der Staatsbürgerschaft herangezogen werden? – Eine ehrenamtliche Tätigkeit kann mit ein Grund sein, dass man, wenn man aufenthaltsverfestigt ist, genug Geld verdient, eine eigene Wohnung hat und so weiter, früher zur Staatsbürgerschaft kommt. Aber das werden ja nicht nur die freiwillige Feuerwehr oder das Rote Kreuz sein, sondern wir kennen ja auch all die NGOs und deren Einstellung, nämlich am besten gleich beim Grenzübertritt die Staatsbürgerschaft zu verleihen. Es wird daher nicht schwierig sein, eine Bestätigung dafür zu erlangen, dass man sich ehrenamtlich betätigt hat, was dann mit ein Kriterium ist und dazu beitragen kann, dass man früher zur Staatsbürgerschaft kommt. Wir haben diese Dinge schon oft genug erlebt.

Es gibt Studien, die Folgendes belegen – weil ich gesagt habe, die Scharia über das Gesetz stellen –: In AMS-Studien, in Jugendstudien wurde abgefragt: Fühlst du dich hier heimisch? Was ist dir wichtiger, das österreichische Gesetz oder doch die Scha­ria? Und im Rahmen dieser Studien hat sich gezeigt, dass leider schon ein sehr großer Teil sagt: Eigentlich sind mir die Gesetze nur in manchen Bereichen wichtig, in den we­sentlichen, die meine Tradition und meine Herkunft betreffen, nicht. (Bundesrat Schreu­der: Das gibt es aber bei katholischen Kirchen auch!) Das ist vor allem bei den Musli­men so. (Bundesrat Schreuder: Das gibt es bei den katholischen Fundis auch!) Das ist vor allem bei den Muslimen so, dass sie von einem säkularen Staat, wie wir ihn sehen, nicht wahnsinnig viel halten.

In unseren Augen sind das bedenkliche Entwicklungen, und wir halten es auch für schlecht, dass darüber nicht oder zu wenig diskutiert wird oder oft genug auch in die falsche Richtung.

Ich denke, es ist ganz wesentlich, dass man zuerst die Probleme, die wir schon haben, aufarbeitet, sodass man am Ende der Kette, auch am Ende der Integrationskette, dann


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