BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 67

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

einer dieser höchstgerichtlichen Entscheide, weswegen das Gesetz geändert werden musste –, dass kranke Menschen und Menschen mit Behinderungen jetzt kein entspre­chendes Einkommen mehr nachweisen müssen, weil sie davon ausgenommen sind.

Es gibt jedoch so viele Menschen in diesem Land, die schuldlos unter diese Einkom­mensgrenze fallen, zum Beispiel Frauen und AlleinerzieherInnen. Die sind von dieser Möglichkeit ausgeschlossen, auch wenn sie 15 oder 20 Jahre hier leben. Ich vergleiche es einmal so: Der Verfassungsrechtler Stern und der Politologe Valchars haben das ganz einfach ausgerechnet: 70 Prozent der österreichischen Arbeiterinnen und 50 Pro­zent der österreichischen Arbeiter könnten keine österreichische Staatsbürgerschaft er­langen, weil ihr Einkommen unterhalb dieser Grenze liegt. Das ist immer noch eine Staatsbürgerschaft nach sozialen Kriterien, die Menschen ausschließt, die unver­schuldet ihren Job verloren haben, AlleinerzieherInnen sind, in prekären Arbeitsver­hältnissen leben oder Künstler und Künstlerinnen sind. Es gibt Menschen, die an der Staatsoper angestellt sind und die Staatsbürgerschaft nicht bekommen, weil sie kein reguläres Einkommen haben. Die leben oft 20 oder 30 Jahre hier. Ich finde, das ist un­fassbar.

Die langen Wartezeiten sind ja im internationalen Vergleich in Österreich unfassbar hoch, und was wirklich nicht zu verstehen ist: Hier geborene Kinder, Kinder, die in Ös­terreich geboren sind, Kinder, die kein anderes Land als Wohnort, als Heimat kennen als Österreich, die noch nie irgendwo anders gelebt haben, die, wenn sie die Groß­eltern in den Heimatländern der Eltern besuchen, in einem fremden Land sind, stem­peln wir zu Ausländern und sagen, nein, ihr dürft keine österreichischen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen sein. Ich finde, es ist unfassbar, dass man bei unseren eigenen Kindern, die hier geboren werden, in unseren Spitälern, die bei uns aufwachsen, in un­sere Kindergärten und Schulen gehen, die Deutsch besser sprechen als jede andere Sprache, nicht einfach sagt: Ihr seid hier geboren, ihr seid österreichische Staatsbür­ger! (Beifall bei den Grünen.)

Was die Fristen betrifft: Das ist mir selbst fast zum Verhängnis geworden, daher möch­te ich dazu auch etwas sagen. Wenn eine Person zum Beispiel einen Tag verspätet ein Visum verlängert, also eine Lücke von einem Tag hat, dann muss sie, obwohl sie hier vielleicht schon zehn Jahre lebt, nach dieser Lücke wieder von vorne anfangen. Es wird nämlich wieder von vorne gezählt. Man war zehn Jahre hier, hat einen Tag ver­passt und kann dann wieder von vorne beginnen und wieder zehn Jahre warten, bis man die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen kann. Entschuldigung, die glo­bale Welt, die globalisierte Welt, die funktioniert so nicht mehr!

Ich selbst habe in den neunziger Jahren, kurz nach dem Studium, um Geld zu ver­dienen für eine österreichische Firma zehn Monate in Prag gearbeitet. Ich habe 2005 die österreichische Staatsbürgerschaft beantragt, habe meinen Lebenslauf, so wie vor­geschrieben, abgegeben und habe natürlich alles hineingeschrieben, was im Laufe meines Lebens relevant war – unter anderem einen zehnmonatigen Aufenthalt in Prag. Dann habe ich einen Brief bekommen, ich möge bitte erklären, warum ich damals in Prag war, denn sonst würde die Frist noch einmal von vorne beginnen.

Meine Eltern kamen 1975 nach Österreich. Ich bin hier in die Volksschule gegangen, ich bin hier in die Hauptschule gegangen, ich bin hier in die Tourismusschule gegan­gen, ich habe hier studiert. Ich kann besser Deutsch als Niederländisch. Ich kann ganz gut Niederländisch, aber mein Deutsch ist auf Maturaniveau – und mein Niederländisch nicht. Und dann sollte ich wegen eines zehnmonatigen Aufenthalts in Prag noch einmal von vorne beginnen, um eine österreichische Staatsbürgerschaft zu bekommen?

Ich konnte nachweisen, dass ich für eine österreichische Firma arbeitete, mein Lebens­mittelpunkt nach wie vor in Österreich lag, ich nach wie vor ein Gehalt einer österrei-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite