BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 68

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chischen Firma auf mein österreichisches Konto bekam und auch an meiner Wiener Adresse gemeldet war. Das war sozusagen mein Glück.

Wäre es ein internationaler Konzern gewesen, mit Sitz – ich weiß es nicht – in Atlanta, oder hätte ich für eine Prager Firma einfach einmal zehn Monate oder befristet auf ein Jahr gearbeitet oder wäre ich – wir werden später noch über das Thema Entwicklungs­zusammenarbeit sprechen – Entwicklungshelfer geworden und hätte zwei Jahre zum Beispiel in Uganda gearbeitet, hätte ich nach meiner Rückkehr von vorne beginnen müssen, obwohl ich vorher 20 Jahre in Österreich gelebt habe.

Ich finde das unerträglich und verstehe nicht, warum man das nicht ändert! Es gibt doch wirklich keine sachliche Begründung dafür, dass das im Gesetz noch immer so geregelt ist.

Deshalb können wir diesem Gesetzesbeschluss nicht zustimmen und müssen das ab­lehnen. Es wäre eine Chance gewesen, das Staatsbürgerschaftsrecht zu modernisie­ren und uns von diesen Schildbürgerstreichen zu befreien. Das haben Sie aber leider nicht gemacht. Es tut uns leid. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ. Bundesrätin Mühlwerth: Jetzt bin ich aber enttäuscht!)

10.50


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Füller zu Wort. – Bitte.

 


10.50.40

Bundesrat Christian Füller (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Präsident! Frau Bun­desministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzent­wurf wird ein modernes Staatsbürgerschaftsrecht geschaffen – davon bin ich im Ge­gensatz zu dir überzeugt, Marco; du hast anders argumentiert. Bei der Erstellung ging es vor allem um zukunftsorientierte Reformen sowie Anpassungen in der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs. Die Argumente, die von Frau Kollegin Mühlwerth und der FPÖ einerseits und von den Grünen andererseits kommen, sind halt immer dieselben.

Es ist ein Gesetzentwurf. Wir haben in euren Augen vielleicht nicht 100 Prozent errei­chen können, sondern nur 80 Prozent – und ihr stimmt dagegen! Auch die Argumen­tation der Kollegin Mühlwerth mit dem Islam und der Scharia, kennen wir mittlerweile in- und auswendig. (Bundesrätin Mühlwerth: Es ist aber nicht besser geworden! Das werdet ihr noch öfter hören!) Dieses Problem ist aber nicht nur auf den Islam be­schränkt, sondern das Problem bezüglich des Verhältnisses von Religion und Staat fin­den wir auch bei evangelikalen Gruppierungen. Das ist also nicht nur ein Phänomen des Islam, sondern das findet man auch in anderen Religionen.

Zu den wesentlichen Punkten bei dieser Novelle gehört aus meiner Sicht die Gleich­stellung ehelicher und unehelicher Kinder. In Zukunft erwerben Kinder die österreichi­sche Staatsbürgerschaft unabhängig davon, ob sie ehelich oder unehelich geboren werden.

Eine wesentliche Erleichterung bei der Verleihung der Staatsbürgerschaft gibt es zu­künftig auch für Adoptivkinder. In Zukunft ist einem Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzt, die Staats­bürgerschaft zu verleihen, wenn es von einem österreichischen Staatsbürger an Kin­des statt angenommen wurde. Die Verleihung ist durch die Behörde innerhalb von sechs Wochen vorzunehmen. Damit gibt es eine unbürokratische Staatsbürgerschafts­verleihung bei den Adoptionen.

Eine raschere Staatsbürgerschaftsverleihung ist auch unter folgenden Gesichtspunkten möglich: Einem Fremden ist nach dem rechtmäßigen Aufenthalt von mindestens sechs Jahren die Staatsbürgerschaft zu verleihen, wenn er nach dem Gemeinsamen Europäi-


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