BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 66

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wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wir brauchen keine Gesinnungsstaatsbürger­schaft. Das lehnen wir strikt ab. (Bundesrat Schreuder: Da stimme ich Ihnen zu!)

Wir werden die Novelle natürlich unterstützen und ihr zustimmen, und nicht die Extre­me – weder von Grün noch von der FPÖ – vertreten. (Beifall bei der ÖVP. Bundesrat Schreuder: „Extremwähler“?!)

10.41


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Schreuder zu Wort. – Bitte.

 


10.41.51

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Herr Kollege Perhab, zu Ihrer Kritik am Kollegen Pilz: Da stehe ich nicht an, Ihnen recht zu geben. Das sehe ich auch nicht so wie mein Kollege Peter Pilz. (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP.)

Aber das Wort „Extremwähler“ weise ich schon mit aller Schärfe zurück. Ich halte das im Übrigen für eine Entgleisung. (Zwischenruf des Bundesrates Perhab.)

Ich möchte jetzt allerdings über das Staatsbürgerschaftsrecht reden, denn das ist ja das Thema dieses Tagesordnungspunktes, und ich möchte dabei einmal mit den posi­tiven Punkten beginnen.

Wir sind sehr froh darüber, dass es eine Erleichterung bei der Einbürgerung von Adop­tivkindern gibt. Das war ja tatsächlich eine längst überfällige Sache. Wir sind auch sehr erfreut über die erleichterte Einbürgerung von Personen, die hier aufgewachsen sind. Da gab es ja den berühmten Fall eines Lehrlings, der nicht den Einkommensrichtlinien entsprochen hat, aber hier aufgewachsen ist und zeit seines Lebens hier gelebt hat. Wir sind sehr froh darüber, dass das nun geändert worden ist.

Wir haben aber trotzdem so viele Kritikpunkte, dass wir dem gesamten Paket leider nicht zustimmen können. Wobei Frau Kollegin Mühlwerth mit einer Sache natürlich völlig unrecht hat, auch wenn sie gerade nicht zuhört: Frau Kollegin Mühlwerth, ich bin nicht der Verteidiger von Staatssekretär Kurz, aber es ist schon etwas anderes, wenn ein Gesetz geändert wird, weil Höchstgerichte das fordern. Das dann als billige Wahl­kampfpropaganda abzutun, das halte ich dieses Hauses auch nicht würdig.

Jetzt aber zu unseren Kritikpunkten an dem Gesetz; das sind doch sehr viele. Ich weiß zu einem erheblichen Teil, wovon ich spreche, denn es ist ja zufällig so, dass 50 Pro­zent unserer Fraktionsmitglieder einmal in die Situation gekommen sind, eine österrei­chische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Efgani Dönmez hat einmal die österreichi­sche Staatsbürgerschaft beantragt, und ich habe 2005 ebenfalls die österreichische Staatsbürgerschaft beantragt. Da habe ich auch bei manchen Punkten meine liebe Not gehabt, aber dazu im Detail später.

Ein Kritikpunkt: Es gibt keine echte Gleichstellung zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. Es ist zwar durchaus eine erfreuliche Neuerung, dass es für die Staatsbür­gerschaft anerkannt wird, wenn der Vater Österreicher ist – bisher war das ja nur bei der Mutter so –, allerdings nur bis zu acht Wochen nach der Geburt. Jetzt frage ich: Was ist, wenn zehn Wochen nach der Geburt herauskommt, dass der Vater ein Öster­reicher ist? Warum wird dieses Kind dann nicht eingebürgert? – Das verstehe ich nicht.

Und dann wird dieses Staatsbürgerschaftsrecht schon fast zu einem Schildbürger-Staatsbürgerschaftsrecht: Es muss nämlich auch bei Kindern nachgewiesen werden, dass sie zur Republik bejahend eingestellt sind. Also wie Sie bei einem kleinen Kind von, sagen wir einmal, fünf oder zehn Monaten die Bejahung zur Republik feststellen wollen, das können Sie mir nachher gerne erklären.

Das Einkommen ist nach wie vor eines der größten Knock-out-Kriterien für das ge­samte Staatsbürgerschaftsrecht, und wir sind froh darüber – das war ja zum Beispiel


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