BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 78

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Nun zur Regierungsvorlage. – Ich bedanke mich bei der Innenministerin und beim Sozialminister für diese Regierungsvorlage und bei all jenen, die daran mitgearbeitet haben. Ich glaube, es ist der richtige Weg in die Zukunft, und meine, dass man mit die­sem Weg, den man jetzt verfolgt, auch einen entsprechenden Erfolg haben wird.

Von den 38 000 tauglichen jungen Männern entscheiden sich zirka 39 Prozent für den Zivildienst. Das sind, wie schon erwähnt, um die 14 700 Personen. Aufgrund der demo­grafischen Entwicklung werden es in Zukunft weniger werden, und zwar vor allem dann, wenn der Zivildienst nicht attraktiviert wird. In Zukunft erhalten nicht nur die 6 100 Zivildiener im Rettungswesen eine Ausbildung, sondern neu ist – und das halte ich für besonders wichtig –, dass auch jene Menschen, die in der Krankenpflege und im Behindertenbereich tätig sind, eine Ausbildung erhalten. Die Kosten für diese Aus­bildung werden bis zu 70 Prozent vom Bund getragen und belaufen sich auf 1 700 € pro Person.

Die Körperschaften öffentlichen Rechts, wo jene Menschen in Verwendung stehen, die den Zivildienst ableisten, erhalten keine Förderungen. Das ist bereits Usus in diesen Einrichtungen, damit nicht die eine öffentliche Einrichtung die andere öffentliche Ein­richtung unterstützt. Dafür ist das Instrument des Finanzausgleichs vorgesehen.

Derzeit profitieren annähernd 1 250 Einrichtungen von diesem Einsatz. In letzter Zeit ist noch hinzugekommen, dass man bei der Kinderbetreuung ebenfalls Zivildiener ein­setzen kann. Ich halte das für eine hervorragende Errungenschaft. Diese Anzahl sollte nun um zirka 10 Prozent erhöht werden. Dazu sind Verwaltungsvereinfachungen vor­gesehen. Der Zugang zur Nutzung wird erleichtert und die Zuweisung wird wesentlich flexibler. So kann in Zukunft bis zu drei Tage vor Antritt der Zivildienst eingerichtet wer­den.

Eine weitere Errungenschaft ist, dass die Höchstanzahl der Zivildiener pro Einrichtung um bis zu zwei Personen überschritten und dass die Dauer des Dienstes um bis zu zwei Monate verlängert werden kann. Damit ergänzt man entsprechende Übergangslö­sungen.

Auch der Einsatzbereich wird erweitert. Und da freut es mich ganz besonders, dass ge­rade das Freiwillige Soziale Jahr in Zukunft auch im Rettungswesen anwendbar ist. In Zukunft darf man auch das bereits mitgebrachte Fachwissen einsetzen, da eigentlich logisch ist, dass ein Pfleger oder ein Arzt, der eine gute Ausbildung hat, im Zivildienst nicht als Hilfsarbeiter arbeiten muss, sondern seiner Qualifikation entsprechend tätig sein kann. Das halte ich für eine sehr wichtige Verbesserung in dieser Novelle.

Was mich auch ganz besonders freut, ist, dass nach einer durchgehenden zwölfmona­tigen Tätigkeit nach dem Freiwilligengesetz die Zivildienstzeit als Zivildienstersatzzeit angerechnet wird. Bisher konnten nach dem Gesetz das Freiwillige Soziale Jahr, das Freiwillige Umweltjahr oder ein Friedens- oder Sozialjahr im Ausland absolviert wer­den. Neu ist der bereits erwähnte Dienst im Rettungswesen, wo diese zwölfmonatige Tätigkeit gemacht werden kann.

All diese Maßnahmen sind sicher notwendig und wichtig, damit der Zivildienst und das Freiwillige Soziale Jahr attraktiver gemacht werden. Profitieren wird durch diese Ein­richtungen vor allem die betreute Bevölkerung, und der bereits sehr gute Ruf der Zivil­diener wird sich noch verbessern. An diesen Beispielen sieht man, dass die Menschen doch lernfähig sind. Ich kann mich, als man den Zivildienst eingeführt hat, noch sehr gut daran erinnern, wie schwierig damals der Zugang zum Zivildienst durch die Zivil­dienstkommission gestaltet wurde, welche Hindernisse es da gab und wie schlecht die Akzeptanz der Zivildiener war.

Ich danke wirklich allen Freiwilligen, die sich damals schon bereit erklärt haben, den Zivildienst anzutreten. Ich bedanke mich noch mehr bei jenen, die es jetzt machen. Ich


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