BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 77

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Es ist notwendig, diese helfenden Menschen zu haben, denn wir wissen um die He­rausforderungen im Bereich der Pflege und im Bereich des Sozialen, wo es jetzt schon eine große Herausforderung ist, den zusätzlichen Bedürfnissen in der Pflege gerecht zu werden. Mit der Änderung des Zivildienstgesetzes wird deutlich gemacht, dass ge­rade dieser Entwicklung Rechnung getragen wird.

Geschätzte Damen und Herren! Aus aktuellem Anlass darf ich noch berichten aus meiner Gemeinde, aus dem Bezirk Amstetten, wo gerade das Haager Sommertheater spielt. Dort wird das Stück „Franz Jägerstätter“ von Felix Mitterer uraufgeführt, und damit wird sehr klar und sehr eindrucksvoll die Thematik des Wehrdienstverweigerers Franz Jägerstätter dargestellt. Und da zeigt sich eines sehr klar: zum einen, dass die Diskussion darüber geführt wird, zum anderen, dass sehr klar die persönliche Verant­wortung und Standhaftigkeit in den Mittelpunkt der gesellschaftlichen Diskussion ge­stellt wird.

Franz Jägerstätter war kein Standesverräter, vielmehr zeigt er uns, was es heißt, einen klaren Weg zu gehen, was es heißt, heute seine Wahlfreiheit genießen zu dürfen und nicht zuletzt damit auch die persönliche Freiheit in den Mittelpunkt zu stellen. Das soll Anlass für uns sein, diese Diskussion in diesem Sinne zu führen. Ich danke dafür. (Bei­fall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

11.23


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­rat Ing. Bock. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.23.42

Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock (SPÖ, Tirol): Geschätzte Frau Bundesminister! Ho­hes Präsidium! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Am 20. Jänner 2013 hat die Volksbefragung über die Zukunft unseres Bundesheeres und damit auch über den Ka­tastrophenschutz und den Zivildienst in Österreich stattgefunden. In einer demokra­tischen Entscheidung haben sich 60 Prozent der an der Befragung teilnehmenden Be­völkerung für eine grundsätzliche Beibehaltung des Bundesheeres beziehungsweise des Zivildienstes entschieden. Diese Entscheidungen sind zu respektieren, sind auch umzusetzen, ansonsten hätte man diese Befragung nicht durchführen müssen.

Erlauben Sie mir trotzdem zwei Bemerkungen aus persönlicher Sicht zu diesen The­men. Nachdem ich viele Jahre in leitender Funktion im Baugeschäft tätig war, ist es mir immer noch nicht ganz klar, dass man, wenn man einen Bodenleger oder einen Schlosser braucht, dann die Baufirma für diese Arbeiten heranzieht. Das gilt meiner Meinung nach auch für das Bundesheer. Aus meiner Sicht hätte das Bundesheer die Aufgabe, die Landesverteidigung durchzuführen. Für den Katastrophenschutz würde ich eine Spezialeinheit ausrüsten. Und für die Pflege und Gesundheit gibt es sehr gute Einrichtungen, dafür müsste man nur das entsprechende Personal beistellen.

Als Bürgermeister einer 3 000-Einwohner-Gemeinde und als einer, der den Wehrdienst abgeleistet hat, kann ich feststellen, dass das derzeitige System nicht besonders ge­recht ist. Ein relativ hoher Anteil der stellungspflichtigen Männer sind untauglich und müssen weder einen Wehrdienst noch einen Zivildienst leisten. Einige – gerade auch solche, die für die Wehrpflicht gestimmt haben – unternehmen alles, um vom Wehr­dienst befreit zu werden, da sie in ihrem Betrieb unabkömmlich sind.

Grundsätzlich vertrete ich die Meinung, dass alle einen Beitrag zu unserem Sozialstaat leisten sollten. Ich möchte jedoch gleich klarstellen, dass ich damit nicht die Frauen meine, denn diese leisten einen ganz besonderen Dienst, vor allem in der Kinderbe­treuung und in der Pflege, wo sie großartige Arbeit leisten und eine hervorragende Leistung erbringen. Das ist nicht vergleichbar mit dem Wehrdienst und auch nicht mit dem Zivildienst.

 


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