BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 76

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Berichterstatter Franz Perhab: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986, das Arbeitsmarktpolitik-Fi­nanzierungsgesetz, das Freiwilligengesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor; ich darf daher gleich zur Antragstellung kommen.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Juli 2013 in Verhandlung genommen.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Ju­li mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke dem Ausschussvorsitzenden für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Pum. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.19.15

Bundesrat Ing. Andreas Pum (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Meine Damen und Herren vor den Bildschirmen! Ich darf zur Änderung des Zivildienstgeset­zes hier einige Worte sagen.

Gerade Anfang des Jahres war das ein Thema. Rechte und Pflichten eines jeden Staatsbürgers sind klar in der Verfassung verankert und dieses Jahr am Prüfstand gestanden, gerade in der Frage, wie es in Sachen Wehrdienst, in Sachen Zivildienst weitergeht.

Die Bevölkerung hat mit 60 Prozent ein klares Ja zur Wehrpflicht und ein klares Ja zum Zivildienst gesagt und damit entgegen vielen medialen Meinungen und vielen Auftre­tenden, die dagegen gelaufen sind, gezeigt, dass die Demokratie gesiegt hat. Vor al­lem haben auch für die Zukunft die Freiwilligen wieder ein klares Zeichen gesetzt. Al­leine im Jahr 2012 waren es rund 14 000 Zivildiener, die vor allem im Gesundheits- und Sozialbereich gezeigt haben, von welch großer Wichtigkeit ihr Dienst ist. Es waren aber auch die vielen Verbände, die Rettungsdienste und die freiwilligen Organisatio­nen, die ganz klar gesagt haben: Wir brauchen diese helfenden Hände!

Da geht es aber auch um eine Kostenfrage. Die Kosten dafür trägt der Steuerzahler, und es minimiert die Kosten, wenn Zivildiener eingesetzt werden, denn hätten wir diese Freiwilligen, hätten wir diese Dienste nicht, dann würde das für die Gemeinden und für viele Organisationen eine Mehrbelastung bis zu 50 € pro Einwohner bedeuten, wie die Berechnungen klar gezeigt haben, und das würde letztlich die Bürgerinnen und Bürger treffen.

Dieses Gesetz bringt eine klare Aufwertung des Zivildienstes. Es wird eine Anrechnung der Ausbildungszeiten geben und durch die Art der Ausbildung eine höhere Wertschät­zung des Zivildienstes. Das ist nicht nur in den verschiedenen Organisationen wichtig, sondern auch im Nachhinein, und zwar gerade dann, wenn der Eintritt ins Berufsleben vollzogen wird, bedeutet das eine besondere zusätzliche Anerkennung. Drei von vier Zivildienern bieten auch nach dem Dienst weiterhin ihren freiwilligen Dienst an. Das ist etwas ganz, ganz Wertvolles, zumal wir wissen, wie notwendig diese Freiwilligen in den diversen Organisationen sind.

 


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