BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 75

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Man muss sich so etwas überhaupt einmal einfallen lassen. Ich weiß nicht, wie man 2010 überhaupt auf diese Idee gekommen ist, dass man gesagt hat: Ja, wir machen ein Eingetragene Partnerschaft-Gesetz. Ach, ihr wollt Trauzeugen? Nein, das verbieten wir euch! Ach, ihr wollt das Ja-Wort sprechen und mit euren Familien feiern? Nein, das verbieten wir euch! – Ich meine, auf die Idee muss man überhaupt erst einmal kom­men. Aber es verwundert einen dann nicht wirklich, wenn die ÖVP einen Parteichef hat, der noch 2008 gesagt hat, ob es gut sei, wenn auf einem Standesamt homose­xuelle und heterosexuelle Paare aufeinandertreffen können, sei dahingestellt. Dieser Mann ist Parteichef der ÖVP, und so eine Aussage sagt schon viel aus.

Sie können gleich die nächste Novelle vorbereiten, Frau Ministerin, weil die nächste Bosheit für eingetragene Partnerschaften – es sind ja über 40 Bosheiten in diesem Partnerschaftsgesetz – auch schon vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden ist, nämlich der Amtsraumzwang. Man darf laut Verfassungsgerichtshof in Zukunft eine eingetragene Partnerschaft auch dort eingehen, wo Heterosexuelle Ehen eingehen können, außerhalb von Amtsräumen, in schönen Schlössern, wo auch immer, in schö­nen Parks, auf Dorfplätzen. Ich war gerade auf einer Hochzeit auf einem Dorfplatz, das ist auch sehr schön. Der Amtsraumzwang ist also auch aufgehoben.

Das Standesamtsverbot – das wissen Sie genauso gut wie ich – wird auch demnächst aufgehoben werden, da bin ich mir ganz sicher. Das hätten Sie eigentlich jetzt auch gleich mit dem Gesetz aufheben können, dann hätten Sie sich einiges an legistischen Notwendigkeiten erspart. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

11.16


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Mir liegen dazu keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-Inneres.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das FNG-Anpassungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche wieder jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

11.17.354. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Freiwilligengesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (ZDG-Novelle 2013) (2406 d.B. und 2537 d.B. sowie 9060/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Köberl. Bitte um die Berichterstattung. – Herr Bun­desrat Köberl ist nicht anwesend. Ich bitte daher den Ausschussvorsitzenden Franz Perhab, den Bericht vorzubringen.

 


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