BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 74

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Füller. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.11.31

Bundesrat Christian Füller (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesministe­rin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Paket umfasst Anpassungen in einer Vielzahl von Gesetzen im Bereich des Bundesministeriums für Inneres, die durch die neue zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit notwendig geworden sind. Das Vorha­ben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen: eine Anpassung der Bundesgesetze an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, deren Regelungsinhalte gemäß dem Bundesministeriengesetz von 1986 dem Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres zur Besorgung zugewiesen sind.

Einige inhaltliche Beispiele hat Kollege Perhab bereits gebracht. Ich brauche mich da jetzt nicht weiter zu vertiefen. Ich denke auch an einen Abänderungsantrag der Koll­egen Kößl und Pendl aus dem Nationalrat, mit dem sie im Personenstandsgesetz eine Verbesserung für eingetragene Partnerschaften umsetzen konnten. Das betrifft zum einen das Ja-Wort, und auf der anderen Seite geht es um die Zulässigkeit von Zeugen.

Eine wesentliche Verbesserung des Rechtsschutzes für die Bürgerinnen und Bürger ist, dass es bei Aktionen der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt eine Beschwerdemöglichkeit beim zuständigen Verwaltungsgericht gibt.

Ein kleiner Anteil der Anpassungen betrifft die Harmonisierung von Sicherheitsaspek­ten auf den internationalen Flughäfen. Allein auf dem Flughafen Wien-Schwechat wer­den jährlich 24 Millionen Passagiere abgefertigt. Hier fallen unzählige Sicherheitsauf­gaben an, unterschiedlichste sicherheitspolizeiliche Handlungsweisen sind notwendig, um mit den verschiedensten Aspekten, die die vielen Reisenden betreffen, verantwort­lich umgehen zu können.

Alles in allem denken wir, dass es in diesem umfassenden Paket viele Anpassungen zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger im Bereich des Rechtsschutzes, aber auch der Sicherheit gibt, weshalb wir diesem zustimmen können. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

11.13


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nächster Redner: Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte.

 


11.13.43

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Frau Ministerin! Offen­sichtlich ist unsere Tagesordnung so üppig, dass jetzt schon die ÖVP die Argumente für mich präsentiert. Danke, Herr Kollege Perhab! Ja, so ist es! (Bundesrat Perhab: Wir sind gut informiert!) Danke, für die Argumentation. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Perhab.) – Danke, danke, das ist total kollegial.

Ja, wir lehnen das ab, wo es ums Asylgesetz geht. Es ist natürlich schon absurd, dass wir, wenn der Verfassungsgerichtshof im Fremdengesetz etwas als verfassungswidrig erachtet, das dann im Asylgesetz einführen. Sie haben gesagt, Herr Kollege Perhab, Sie hoffen, dass es vor dem Verfassungsgerichtshof hält. Es wäre schon vorauszuset­zen, dass man ein Gesetz prinzipiell so macht, dass es vor dem Verfassungsgerichts­hof hält, würde ich meinen. Aber gut, das sei dahingestellt.

Beim ersten Gesetz, beim Personenstandsgesetz, werden wir natürlich zustimmen. Es handelt sich da nicht um ein politisches Wollen, sondern um ein Muss, weil der Verfas­sungsgerichtshof entschieden hat, dass das Verbot von TrauzeugInnen und das Verbot des Ja-Worts für Menschen, die eine eingetragene Partnerschaft eingehen, verfas­sungswidrig ist.

 


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