BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 73

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waltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz, unsere Zustimmung erteilen. Bei der zwei­ten – da geht es um das FNG-Anpassungsgesetz, das Fremdenbehördenneustruktu­rierungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz, das Fremdenpolizeige­setz – werden wir unsere Zustimmung verweigern.

Ich möchte das kurz damit begründen, dass wir in der ganzen Ausländer- und Frem­dengesetzgebung einen Wust an Gesetzen haben, der eigentlich nicht mehr über­schaubar ist, der zu Rechtsunsicherheit und -unklarheit führt, insbesondere bei der Exekutive, die sich selber nicht mehr auskennt, die sagt, das ist kaum bis gar nicht exekutierbar. Es kommt dadurch auch zu langen Verfahren, wo dann von uns wieder bekrittelt wird, dass die Verfahren so lange dauern, und das dann zum Anlass ge­nommen wird, humanitäre Aufenthaltsrechte und Ähnliches zu verlangen.

Obendrein, wie man sieht, werden diese Gesetze, wahrscheinlich aufgrund dieser Un­übersichtlichkeit, auch noch schlampig abgefasst.

Ich möchte hier ausdrücklich nicht den Beamten die Schuld zuschieben, sondern schon die Verantwortung bei der Politik sehen, die da offensichtlich einen Druck auf die Beamtenschaft ausübt, im Husch-Pfusch-Verfahren diesen ganzen Wust an Gesetzen in vermeintlich vernünftige Bahnen zu lenken.

Auf das Inhaltliche dieser Gesetze brauche ich gar nicht einzugehen, denn inhaltlich ändert sich eigentlich nichts. Wir haben es hier beispielsweise mit vier Redaktionsver­sehen zu tun. Es gibt fehlende Übergangsbestimmungen, Inkrafttretensbestimmungen und Klarstellungen in Bezug darauf, was geändert wird.

Wir fordern daher, endlich einmal, gerade in dieser sensiblen Materie, eine Fremden­gesetzrechtsnorm zu schaffen, die aus einem Guss ist, die wieder überschaubar ist, die Klarheit schafft für alle, die damit zu tun haben, von der Exekutive bis zu den Ge­richten. Das wird nicht erreicht, und deshalb werden wir diesem Gesetz auch nicht zu­stimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

11.09


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Perhab. – Bitte.

 


11.10.01

Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Novelle steht unter dem Überbegriff „Verwaltungsreform“, und ich glaube, dieses Reformvorhaben, das vor allem unter der Federführung unserer Frau Bundesminister in den letzten Monaten stattgefunden hat und noch stattfinden wird, ist unbestritten eine der größten Reformumsetzungen in die­ser Legislaturperiode gewesen. Infolgedessen gibt es Adaptierungen und Anpassun­gen in Verwaltungsgerichtsbarkeitsmaterien.

Dass die nichtamtlichen Sachverständigen, Dolmetscher und Übersetzer nun einer ei­genen Gebührenordnung durch Verordnung unterliegen werden, das ist, glaube ich, nicht weltumspannend wichtig, aber ich denke, es muss geschehen, weil diese Inten­sität in der Verwaltungsmaterie, in der Gesetzesmaterie einfach vorhanden ist.

Die zweite Novelle wird von den Grünen wieder abgelehnt, mit dem Hinweis, glaube ich, dass im Asylrecht wieder irgendetwas nicht passt (Bundesrat Schreuder: Verfas­sungswidrigkeit!), dieses 18-monatige Einreiseverbot nach Ausweisung. Das wäre ana­log zum Sicherheitspolizei-, zum Fremdenpolizeigesetz verfassungswidrig. Man wird das sehen; ich hoffe, es ist nicht so. Es ist eine Übergangslösung wie in vielen anderen Bereichen, und es ist praktikabel. Deswegen werden wir dieser Novelle selbstverständ­lich zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

11.11

 


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