BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 72

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aufsichtsgesetz, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das EU-Polizeikoope­rationsgesetz, das Kriegsmaterialgesetz, das Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011, das Meldegesetz 1991, das Namensänderungsgesetz, das Passgesetz 1992, das Personenstandsgesetz 2013, das Polizeibefugnis-Entschädigungsgesetz, das Poli­zeikooperationsgesetz, das Pyrotechnikgesetz 2010, das Sicherheitspolizeige­setz, das Sprengmittelgesetz 2010, das Staatsgrenzgesetz, das Strafregisterge­setz 1968, das Vereinsgesetz 2002, das Versammlungsgesetz 1953, das Waffen­gesetz 1996, das Wappengesetz und das Zivildienstgesetz 1986 geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-Inneres – VwGAnpG-Inneres) (2211 d.B. und 2547 d.B. sowie 9046/BR d.B. und 9058/BR d.B.)

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das FNG-Anpassungsgesetz, das Fremdenbehördenneustrukturierungsge­setz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005 und das Fremdenpolizei­gesetz 2005 geändert werden (2548 d.B. sowie 9059/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zu den Punkten 2 und 3 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 2 und 3 ist Herr Bundesrat Köberl. Bitte um die Be­richte.

 


11.05.22

Berichterstatter Günther Köberl: Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bun­desminister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Verwaltungsgerichts­barkeits-Anpassungsgesetz-Inneres.

Ich darf davon ausgehen, dass Ihnen der Bericht in schriftlicher Form vorliegt; ich kom­me daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Ju­li 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das FNG-Anpassungsgesetz, das Fremdenbehördenneustrukturierungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005 und das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert werden.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Ju­li 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.06.51

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Werte Zuseher! Wir werden selbstver­ständlich der ersten der zwei hier zur Debatte stehenden Gesetzesmaterien, dem Ver-


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