BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 71

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hause! Ich wollte mich eigentlich nicht zu Wort melden, aber aufgrund Ihrer Ausführun­gen, sehr geehrte Frau Ministerin, habe ich mich dann doch entschieden, mich ganz kurz zu Wort zu melden.

Wenn Sie hier von einem modernen Staatsbürgerschaftsgesetz sprechen, dann muss ich eines festhalten: Alle Experten, die im Migrationsbereich und im Integrationsbereich tätig sind, sagen, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft nicht an das Ende der In­tegration gestellt werden soll, sondern eigentlich an den Anfang. Das ist der Punkt eins. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Die Staatsbürgerschaft impliziert gleichzeitig auch Rechte und Pflichten, das wissen wir alle, und Menschen, die nicht die Möglichkeit haben, ihre Stimme abzugeben, sind meistens für die Politiker und die politischen Parteien nicht von prioritärem Interesse. Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt in aller Kürze: Hier von einem Ausverkauf der österreichischen Staatsbürgerschaft oder Verschleuderung zu sprechen, halte ich für unangebracht, denn wir wissen alle, dass hohe Kriterien zu erfüllen sind und dass man auch das not­wendige Kleingeld braucht, wobei dieses Kleingeld doch ein erheblicher Betrag für vie­le Familien und auch Einzelpersonen ist. Also wir verschleudern nichts, wir verschen­ken nichts.

Man muss auch eines bedenken: Wir stehen im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe der Welt, und mit unserem restriktiven und rigiden System kommen diese Leute nicht zu uns (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth), da haben Sie vollkom­men recht, Frau Kollegin Mühlwerth. Das heißt, es müsste im Interesse von Österreich sein, dass wir gerade Menschen, die eine hohe Qualifikation und Ausbildung haben, anziehen und hier sozusagen einen Pull- und Pusheffekt erzielen.

Wenn ich mir anschaue, dass in skandinavischen Ländern oder auch in Australien und in vielen anderen Ländern die Staatsbürgerschaft nach drei Jahren verliehen wird, dann muss ich sagen, das sind doch attraktivere Rahmenbedingungen.

Eines muss man auch unterstreichen – da haben Sie vollkommen recht, Frau Minis­terin –: Es ist ein guter Schritt in die richtige Richtung, denn ich vertrete auch, dass je­mand, der Leistung erbringt, was auch immer das sein mag, und sich ehrenamtlich en­gagiert in dieser Gesellschaft, einen schnelleren Zugang zur Staatsbürgerschaft haben sollte, was aber nicht darüber hinwegtäuschen soll, dass es doch viele, viele Menschen gibt, bei denen vielleicht wegen eines Fristversäumnisses von einem Tag die Frist wie­der von Neuem zu laufen beginnt. Das sind dann doch wieder neun Jahre. Das ist mei­nes Erachtens eine große Ungerechtigkeit und stellt für die Betroffenen massive Hür­den und Probleme dar. Das muss auch nochmals festgehalten werden. – Danke. (Bei­fall bei den Grünen.)

11.04


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

11.05.002. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Bundes-Gemeinde-


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