BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 95

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Dann fehlen noch die 100 Stunden Supervision. Damals hat die Supervision schon 500 Schilling gekostet. Sie können sich ausrechnen, was hundert Stunden kosten, das sind wieder ein paar Tausender.

Auch jetzt ist es wieder so, die Ausbildung ist im Psychologengesetz ähnlich struktu­riert. Es gibt für den Gesundheitspsychologen und auch für den klinischen Psycholo­gen wieder das Basismodul – früher war das ein A-Modul – und dann ein Aufbaumo­dul.

Die Stunden sind ausgeweitet worden, das ist ein bisschen mehr geworden. Der Pra­xisteil für den Gesundheitspsychologen hat jetzt 1 553 Stunden, der Praxisteil für den klinischen Psychologen 2 098 Stunden. Für den Gesundheitspsychologen braucht man 100 Einheiten Supervision, für den klinischen Psychologen 120 Einheiten Supervision, plus 76 Einheiten Selbsterfahrung, was wahrscheinlich auch in einer Gruppe durchge­führt werden kann.

Das alles wird man wahrscheinlich auch nicht gratis kriegen. Die Plätze für diese Aus­bildung wird man wahrscheinlich auch nicht so leicht kriegen, die wird man auch su­chen müssen.

Das stellt unsere jungen Akademiker in dieser Berufsgruppe sicher vor sehr große He­rausforderungen. Das ist ein Problem beim Einstieg in die Berufswelt.

Wenn diese Zusatzqualifikation überall gefordert wird, muss man sie natürlich machen. Das ist einerseits eine Entwertung des Studiums, weil man als normaler Psychologe schon fast keinen Job mehr bekommt, außer beim Bundesheer natürlich. Die Heeres­psychologen sind ja vom Gesetz ausgenommen. Dort hätte ich sofort arbeiten können, aber als Zivildiener haben sie mich damals in der Fliegerpsychologie nicht genom­men – das ist jetzt nur ein kleiner Sidestep. (Bundesrat Perhab: bei der Stadt Wien!) – Nein, ich habe in Graz in der Kinderklinik gearbeitet. Ich habe also schon mei­nen steirischen Beitrag geleistet, Herr Perhab, bin quasi international unterwegs tätig. (Bundesrätin Grimling: Jetzt hat er aber geschaut! – Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)

Das sind also ein paar Wermutstropfen. Für die Berufseinsteiger und für die jungen Psychologinnen und Psychologen wird das finanziell, von den Ausbildungsplätzen her und vom Zeitaufwand her schwierig werden. Das sind noch einmal eineinhalb, zwei Jahre, um die man später auf den Arbeitsmarkt kommt. Man kann in dieser Zeit nichts verdienen. Eine Familie zu gründen, eine Existenz zu gründen wird schwierig.

Ich möchte aber nicht mit diesen kritischen Anmerkungen schließen. Dieses Gesetz ist natürlich auch eine Weiterentwicklung und eine Verbesserung des alten Gesetzes, etwa durch die Eintragung in die Liste der Psychologinnen und Psychologen mit den Zusatzqualifikationen – die Liste hat es vorher auch schon gegeben. Auch ist jetzt ver­pflichtend eine Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben.

Das ist natürlich eine extreme Verbesserung für die Patientinnen und Patienten, die sich an einen Psychologen wenden. Sie können sicher sein, dass diese Menschen eine fundierte, gute, praxisorientierte, aber auch wissenschaftlich-theoretisch fundierte Ausbildung haben, die auch mit einer Persönlichkeitsbildung kombiniert ist. Ich kann ja heute alles Mögliche studieren, das heißt aber noch lange nicht, dass ich menschlich dazu geeignet bin, mit Menschen zu arbeiten.

Jetzt wird es schon unruhig im Saal, beim Psychologenthema werden die Leute immer unruhig.

Durch dieses neue Gesetz gibt es eine Qualitätssicherung für die Patienten, damit sie auch das bekommen, was draufsteht. Das ist für eine gute psychosoziale, psychologi­sche Versorgung Österreichs ein weiterer guter Schritt. Deswegen werden wir diesem


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