BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 94

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wie der Bericht über das Hebammengesetz und das Kinderbetreuungsgeldgesetz lie­gen Ihnen in schriftlicher Form vor; daher komme ich gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss stellt nach Beratung der Vorlagen am 16. Juni 2013 mit Stimmeneinhel­ligkeit den Antrag, gegen die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben. (Vizepräsidentin Mag. Kurz: Zweiter Bericht, bitte!) – Das waren beide gemeinsam.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Gut, danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Taucher. – Bitte.

 


12.24.49

Bundesrat Mag. Josef Taucher (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Saal! Ich möch­te in meinem Debattenbeitrag kurz auf das Psychologengesetz eingehen.

Wir wissen ja, dass das erste Psychologengesetz aus den neunziger Jahren ein rie­siger Fortschritt war. Endlich wurde dieser Beruf klarer definiert, auch die Qualitäten, die Ausbildungsinhalte und wie der Titel zu führen ist wurde definiert. Das war damals sicher ein großer Meilenstein.

Über 20 Jahre danach ist es aufgrund einer veränderten Studienarchitektur auf Basis des Bologna-Prozesses notwendig geworden, das Psychologengesetz zu überarbei­ten. Es musste neu definiert werden, was die Basisausbildung für jemanden, der den Titel „Psychologe“ oder „Psychologin“ führen darf, ist. Das heißt, man muss drei Jahre den Bachelor machen, dann zwei Jahre den Master. Das dauert also wie früher fünf Jahre. Man muss 300 ECTS-Punkte sammeln und dann die Diplomprüfung machen. Dann darf der Titel „Psychologe“ oder „Psychologin“ geführt werden.

Aufbauend darauf gibt es natürlich auch die Ausbildung zum klinischen Psychologen, zur klinischen Psychologin und zum Gesundheitspsychologen, zur Gesundheitspsy­chologin. Das ist auch schon im Psychologengesetz aus den neunziger Jahren des vo­rigen Jahrhunderts festgelegt, damals war das als Post-Graduate-Studium oder als Aufbaustudium angelegt. Man musste sozusagen ein Basismodul und dann ein spe­zielles Modul machen, ein Aufbaumodul in Gesundheitspsychologie, ein Aufbaumodul in klinischer Psychologie, plus zirka 1 500 Stunden Praxis in einer einschlägigen Ein­richtung und an die 100 Stunden Supervision. Ich weiß das sehr genau, denn ich habe das alles durchlaufen. Ich bin selbst klinischer Psychologe und Gesundheitspsycho­loge.

Ich möchte auch eine kritische Bemerkung anfügen: Es war für uns damals schon schwierig, und ich glaube, es wird bei diesem Gesetz wieder so sein. Man studiert fünf Jahre, sechs Jahre, die Studien sind überfüllt, es gibt da viele Kollegen und Kollegin­nen. Dann kommt man mit 25, 26 heraus, sucht Arbeit und bekommt keine, weil überall gefordert wird, den klinischen Psychologen und den Gesundheitspsychologen zu ha­ben.

Das heißt, man hat noch immer nichts verdient, muss aber eine Zusatzausbildung be­zahlen, denn diese Module kosten natürlich etwas, auch wenn sie von der Universität als Hochschullehrgang oder von einem Psychologenverband angeboten werden. Da kann man schon einmal mit mehreren tausend Euro rechnen.

Dann braucht man die Praxis. Ich habe damals ein Jahr gratis in der Kinderklinik ge­arbeitet. Für diesen Job, dass ich dort also gratis arbeiten und meine 1 500 Stunden Praxis machen durfte, habe ich ein dreiviertel Jahr gesucht und faktisch darum gebet­telt, dass ich irgendwo gratis arbeiten darf, damit ich diese Praxisanrechnung bekomme.

 


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