BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 93

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Klar ist: Wir haben in diesem Zusammenhang nicht nur viele Jahrzehnte erfolgreich gearbeitet, für uns bedeutet die Neutralität auch, dass es kein friedenspolitisches Tritt­brettfahren gibt, sondern im Gegenteil international und auch innerhalb der Europäi­schen Union aktive Friedenspolitik.

In diesem Zusammenhang verstehe ich auch klar die Weiterentwicklung des Auslands­engagements des österreichischen Bundesheeres. Jawohl, es ist richtig: Wir haben mit dem geordneten Abzug vom Golan ein deutliches Zeichen gesetzt, auch international. Ich stehe selbstverständlich nach wie vor zu diesem deutlichen Zeichen. Die Sicher­heitssituation vor Ort, das Risiko für die Sicherheit der österreichischen Soldaten war nicht mehr kalkulierbar. Daher war die Reißleine zu ziehen.

Weil ich vorher die Sicherheitsstrategie angesprochen habe, sage ich in diesem Zu­sammenhang aber auch ausdrücklich, dass wir in dieser neuen Sicherheitsstrategie mit rund 1 100 Mann ein deutliches Signal für die Auslandseinsätze gegeben haben. Die Gleichwertigkeit zwischen den Auslandseinsätzen und den Inlandsaufgaben wird betont. Mit der Quantifizierung von rund 12 500 Mann zur Vorsorge für Katastrophen­fälle haben wir im Bereich der Assistenz ein deutliches Zeichen gesetzt.

Mit der Gesamtmannstärke von 55 000 ist das österreichische Bundesheer meines Er­achtens für die zukünftigen Aufgaben sehr gut vorbereitet. Wir werden im Bereich der Sicherheitsstrategie national, aber auch europäisch ein eigenständiger, essenzieller, wichtiger Faktor bleiben. – Vielen herzlichen Dank. Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.23


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

12.23.4011. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz über die Führung der Bezeichnung „Psychologin“ oder „Psychologe“ und über die Aus­übung der Gesundheitspsychologie und der Klinischen Psychologie (Psycholo­gengesetz 2013) (2360/A und 2572 d.B. sowie 9041/BR d.B. und 9067/BR d.B.)

12. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hebammengesetz und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wer­den (2398 d.B. und 2553 d.B. sowie 9068/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 und 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 11 und 12 ist Herr Bundesrat Tiefnig. – Bitte um die Berichte.

 


12.24.01

Berichterstatter Ferdinand Tiefnig: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle­gen! Der Bericht des Gesundheitsausschusses über das Psychologengesetz 2013 so-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite