BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 96

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Gesetz auch die positive Zustimmung erteilen. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Dönmez.)

12.32


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Ich begrüße jetzt Herrn Bundesminister Stöger ganz herzlich hier bei uns im Bundesrat. (Allgemeiner Beifall.)

Als Nächster ist Herr Bundesrat Dr. Köll zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


12.32.33

Bundesrat Dr. Andreas Köll (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich auch namens un­serer Fraktion zum Psychologengesetz zu Worte melden. Wir haben schon aus be­rufenem Munde des Kollegen Mag. Taucher, der selbst aus dieser Branche stammt, gehört, welche Verbesserungen dieses neue Gesetz insbesondere für die Patientinnen und Patienten im Qualitätssicherungsbereich bringt.

Ich komme selbst auch aus der Praxis, bin ich doch in Osttirol Obmann eines Gemein­deverbandes, welcher ein großes Schwerpunktkrankenhaus betreibt. Ich kenne aus diesem Bereich natürlich die Erfordernisse einer Abgrenzung bestimmter Tätigkeiten, spezifisch im psychiatrischen Bereich zwischen Ärztinnen und Ärzten, Psychothera­peutinnen und Psychotherapeuten und den Psychologen.

Dieses Gesetz wird natürlich auch im Ausbildungsbereich deutliche Verbesserungen bringen. Nicht nur der Bologna-Prozess wird damit bekanntlich umgesetzt, sondern es kommt auch zu diversen anderen Qualitätssteigerungen.

Wir haben aber auch noch einige Unschärfen in diesem Gesetz. Wenn es auch nicht zu den Aufgaben des österreichischen Bundesrates zählt, möglichen Reparaturbedarf wahrzunehmen – wir haben bekanntlich in erster Linie Gemeindeinteressen, regionale und föderale Interessen der Länder wahrzunehmen –, so möchte ich es doch nicht ver­absäumen, auf diese Unschärfen hinzuweisen.

Geschätzter Herr Bundesminister, wir haben mit diesem neuen Gesetz ein Problem in einer Abgrenzung zu einer anderen gesetzlichen Bestimmung, nämlich zur Gewerbe­ordnung: In Österreich haben wir bekanntlich eine Berufsgruppe von zirka 7 000 Perso­nen, die auf der Basis dieser Gewerbeberechtigung seit dem Jahre 1988 das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung ausüben können. Das geht bis zur Ernährungsbera­tung, bis zur sportwissenschaftlichen Beratung. Das sind durchaus auch Personen, die über eine akademische Ausbildung verfügen – man denke nur an den Bereich des Sportes, wo natürlich auch psychologische Elemente wahrzunehmen sind. Wir kennen das aus dem Spitzensport, beispielsweise bei unseren Skispringern oder in vielen an­deren Bereichen.

Diese Abgrenzung ist vielleicht noch nicht in ausreichender Art und Weise so wahrge­nommen worden, wie es in der bislang geltenden gesetzlichen Bestimmung der Fall war: Dort hat man nämlich explizit klargestellt, dass die Gewerbeberechtigung der Le­bens- und Sozialberater dadurch nicht beeinträchtigt wird. Dieser Verweis fehlt jetzt!

Ich habe schon Verständnis dafür, dass man in einem Leistungskatalog klare Abgren­zungen vornehmen muss. Das wird aber zwischen den Berufsgruppen der zirka 8 500 Psychologinnen und Psychologen und diesen zirka 7 000 Lebens- und Sozialbe­raterInnen doch zu Konflikten führen.

Ich würde Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister, höflich ersuchen, bei einer anste­henden Novelle in der nächsten Legislaturperiode – sollten Sie dann wieder der Bun­desregierung angehören – diesen Reparaturbedarf vielleicht wahrzunehmen.

 


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