Gesetz auch die positive Zustimmung erteilen. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Dönmez.)
12.32
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Ich begrüße jetzt Herrn Bundesminister Stöger ganz herzlich hier bei uns im Bundesrat. (Allgemeiner Beifall.)
Als Nächster ist Herr Bundesrat Dr. Köll zu Wort gemeldet. – Bitte.
12.32
Bundesrat Dr. Andreas Köll (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich auch namens unserer Fraktion zum Psychologengesetz zu Worte melden. Wir haben schon aus berufenem Munde des Kollegen Mag. Taucher, der selbst aus dieser Branche stammt, gehört, welche Verbesserungen dieses neue Gesetz insbesondere für die Patientinnen und Patienten im Qualitätssicherungsbereich bringt.
Ich komme selbst auch aus der Praxis, bin ich doch in Osttirol Obmann eines Gemeindeverbandes, welcher ein großes Schwerpunktkrankenhaus betreibt. Ich kenne aus diesem Bereich natürlich die Erfordernisse einer Abgrenzung bestimmter Tätigkeiten, spezifisch im psychiatrischen Bereich zwischen Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und den Psychologen.
Dieses Gesetz wird natürlich auch im Ausbildungsbereich deutliche Verbesserungen bringen. Nicht nur der Bologna-Prozess wird damit bekanntlich umgesetzt, sondern es kommt auch zu diversen anderen Qualitätssteigerungen.
Wir haben aber auch noch einige Unschärfen in diesem Gesetz. Wenn es auch nicht zu den Aufgaben des österreichischen Bundesrates zählt, möglichen Reparaturbedarf wahrzunehmen – wir haben bekanntlich in erster Linie Gemeindeinteressen, regionale und föderale Interessen der Länder wahrzunehmen –, so möchte ich es doch nicht verabsäumen, auf diese Unschärfen hinzuweisen.
Geschätzter Herr Bundesminister, wir haben mit diesem neuen Gesetz ein Problem in einer Abgrenzung zu einer anderen gesetzlichen Bestimmung, nämlich zur Gewerbeordnung: In Österreich haben wir bekanntlich eine Berufsgruppe von zirka 7 000 Personen, die auf der Basis dieser Gewerbeberechtigung seit dem Jahre 1988 das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung ausüben können. Das geht bis zur Ernährungsberatung, bis zur sportwissenschaftlichen Beratung. Das sind durchaus auch Personen, die über eine akademische Ausbildung verfügen – man denke nur an den Bereich des Sportes, wo natürlich auch psychologische Elemente wahrzunehmen sind. Wir kennen das aus dem Spitzensport, beispielsweise bei unseren Skispringern oder in vielen anderen Bereichen.
Diese Abgrenzung ist vielleicht noch nicht in ausreichender Art und Weise so wahrgenommen worden, wie es in der bislang geltenden gesetzlichen Bestimmung der Fall war: Dort hat man nämlich explizit klargestellt, dass die Gewerbeberechtigung der Lebens- und Sozialberater dadurch nicht beeinträchtigt wird. Dieser Verweis fehlt jetzt!
Ich habe schon Verständnis dafür, dass man in einem Leistungskatalog klare Abgrenzungen vornehmen muss. Das wird aber zwischen den Berufsgruppen der zirka 8 500 Psychologinnen und Psychologen und diesen zirka 7 000 Lebens- und SozialberaterInnen doch zu Konflikten führen.
Ich würde Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister, höflich ersuchen, bei einer anstehenden Novelle in der nächsten Legislaturperiode – sollten Sie dann wieder der Bundesregierung angehören – diesen Reparaturbedarf vielleicht wahrzunehmen.
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