BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 110

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitsberuferegister-Ge­setz erlassen und das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird.

Ich ersuche nun jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, ge­gen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenom­men.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Ju­li 2013 betreffend eine Gesundheits- und Krankenpflegegesetz-Novelle 2013 und eine MTD-Gesetz-Novelle 2013.

Es liegt ein Antrag der BundesrätInnen Dr. Reiter, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Ein­spruch zu erheben.

Wir kommen deshalb zuerst zur Abstimmung über den Antrag der BundesrätInnen Dr. Reiter, Kolleginnen und Kollegen, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates Einspruch zu erheben, mit der beigegebenen Begründung.

Ich bitte nun jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates Einspruch zu erheben, um ein Handzei­chen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir kommen nun zum eigentlichen Antrag des Gesundheitsausschusses.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.31.5015. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010, das Gewebesi­cherheitsgesetz, das Rezeptpflichtgesetz und das Gesundheits- und Ernährungs­sicherheitsgesetz geändert werden (2446 d.B. und 2560 d.B. sowie 9071/BR d.B.)

16. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltskassengesetz 2002 geändert wird (2377 d.B. und 2562 d.B. so­wie 9072/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir gelangen zu den Punkten 15 und 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 15 und 16 ist Herr Bundesrat Tiefnig. Ich bitte um die Berichte.

 


13.32.14

Berichterstatter Ferdinand Tiefnig: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Ausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arznei-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite