Oberösterreich, das den geringsten Eigenleistungsbeitrag gehabt und ihn jetzt ein bisschen angehoben hat, und diese Erhöhung, so die derzeitige Meinung des Landtages, reicht. In jenem Bundesland, das den höchsten Beitrag einhebt, lautet die Landtagsmeinung: Wir können nicht so schnell senken, wir können das nur in Etappen machen.
Was ist dieser Richtversorgungsgrad? – Der Richtversorgungsgrad soll nichts anderes bedeuten, als dass wir die Umstellung mitfinanzieren, nämlich die Umstellung, um auf ein gemeinsames Niveau zu kommen. Jene Länder, die das Niveau schon erreicht haben, bekommen Zuschüsse für Betriebskosten. Das Paradebeispiel ist die Steiermark. Die Steiermark ist jenes Bundesland, das überproportional viele stationäre Einrichtungen hat; aus vielen, vielen Gründen, das ist halt so gemacht worden. Demzufolge braucht die Steiermark zur Umstellung, zum Aufbau von stationären Einrichtungen nicht einmal mehr einen Euro. Aber damit sie diese Einrichtungen, die sie hat, qualitativ verändern kann, die Zimmergrößen ändern kann, und, und, und, dafür bekommt sie Geld.
Es gibt andere Bundesländer, die hinsichtlich der stationären Einrichtungen etwas nachhinken, und die bekommen Geld, wenn sie aufbauen. Sie bekommen keinen Betriebskostenzuschuss, sondern sie bekommen die Marie, Entschuldigung, das Geld – ich muss aufpassen, sonst wird es zu volkstümlich (Zwischenrufe bei der ÖVP); Marie und Maria, das passt überhaupt nicht –, nur für den Aufbau.
Genauso ist das bei mobilen Einrichtungen zu sehen. Wir haben Bundesländer, wo das Thema „mobile Einrichtung“ kein Problem ist, weil es funktioniert, und wir haben auch andere. Die Kollegin aus Tirol möge das nicht missverstehen, aber in allen Talschaften Tirols funktioniert der mobile Dienst nicht in der gleichen Qualität wie zum Beispiel im Großraum Innsbruck oder im Großraum Kufstein. Das nicht, weil man dort geschlafen hat, sondern weil das halt immer nur in Etappen möglich ist. Wir könnten jetzt auch alle Salzburger Talschaften durchgehen, und, und, und.
Das heißt, langer Rede kurzer Sinn: Wir haben es erstmals zustande gebracht, damit zu beginnen, eine Vereinheitlichung in Bewegung zu bringen. Das ist mit allen so beschlossen worden. Dieses Konzept, das Sie (in Richtung FPÖ) fordern, gibt es. Wir haben am 19. Dezember 2012 diesen Arbeitskreis, an dem 90 Menschen teilgenommen haben, hinter uns gebracht. (Bundesrätin Mühlwerth: Das ist eh immer zu viel!) – Nein, es ist nicht zu viel, es ist eben jedem ein Bedürfnis, dabei zu sein.
Die Gruppe der Betroffenen will natürlich dabei sein, das ist logisch. Die Bundesländer wollen dabei sein, die Anbieter wollen dabei sein, und, und, und – dann sind wir auf einmal 90 gewesen. Wir haben natürlich Untergruppen eingesetzt, wir haben die Beratungen dann wieder zusammengeführt und eine gemeinsame Beschlussfassung erreicht, wissend, dass die praktische Umsetzung natürlich dauern wird, das ist vollkommen klar. Aber ja, wir sind auf dem Weg.
Es wurde schon gesagt – und ich darf Herrn Bundesrat Hammerl nur leicht korrigieren –, wir sind da Weltmeister. Sie werden kein Land der Welt finden, wo 5,1 Prozent der Bevölkerung Pflegegeld bekommen. Kein Land der Welt, selbst wenn Sie alle Statistiken der OECD heranziehen, alle! Warum? – Nicht, weil wir alle so total krank sind, sondern weil wir zum Glück ein siebenstufiges System haben. Dieses siebenstufige System ist in Wahrheit der Schlüssel.
Da die Pflegeversicherung immer wieder angesprochen wird: Die Pflegeversicherung in der Bundesrepublik Deutschland umfasst genau drei Stufen, nicht mehr. Drei Stufen, drei Geldbeträge, und wenn das nicht ausreicht, zahlt die Sozialhilfe genauso wie bei uns.
Die große Frage, die wir uns für die Zukunft zu stellen haben, ist: Bleiben wir in der Sozialhilfelogik oder entwickeln wir eine weitere Logik, eine andere Logik? All das, was
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