BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 137

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wir heute in diesem Land unter Langzeitpflege verstehen, ist eingebettet in der Logik der Sozialhilfe, hat gute historische Gründe, gar keine Frage, aber jetzt stellt sich die Frage: Ist das noch eine Antwort für 2020, 2030, oder gehen wir in eine andere Rich­tung? Aber das – das haben wir uns vorgenommen – diskutieren wir weiter in der nächs­ten Periode.

Ich bin sehr froh, dass es uns gemeinsam möglich war, diesen Pflegefonds zustande zu bringen. Ich stehe nicht an, wirklich allen Bundesländern zu danken, denn ein Drittel des Geldes kommt von den Bundesländern, zwei Drittel kommen vom Bund. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Wie finanziert sich ein Staat, Ent­schuldigung? Natürlich durch Steuereinnahmen, ist ja vollkommen klar. (Bundesrat Mag. Pisec: Staatsanleihen!) Aber nicht dafür.

Meine Damen und Herren von den Freiheitlichen! Ich mache jetzt keinen Wahlkampf, aber wenn Sie die Menschen in diesem Land lieben, dann dürfen Sie zur Pflege nicht Nein sagen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)

15.12


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.13.1223. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Landarbeits­gesetz 1984, das Bundespflegegeldgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Vä­ter-Karenzgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarkt­servicegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pen­sionsgesetz (11. Novelle zum APG), das Kinder- und Jugendlichen-Beschäfti­gungsgesetz 1987, das Bundessozialamtsgesetz und das Familienlastenaus­gleichsgesetz 1967 geändert werden (Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013 – ARÄG 2013) (2407 d.B. und 2504 d.B. sowie 9079/BR d.B.)

24. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird (2366/A und 2506 d.B. sowie 9080/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir kommen somit zu den Punkten 23 und 24 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 23 und 24 ist Herr Bundesrat Pfister. – Bitte.

 


15.13.33

Berichterstatter Rene Pfister: Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Ich be­richte über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Betriebliche Mitar­beiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Landar­beitsgesetz 1984, das Bundespflegegeldgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Vä-


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