BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 173

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Zum zu hohen Veranlagungsrisiko: Dazu gehört die unverantwortliche Vergabe von Krediten an Kreditnehmer schlechter Bonität. Dazu gehören die unzureichende Besi­cherung von vergebenen Krediten und unverantwortlich hoher Einsatz von riskanten Derivaten und Hebelprodukten.

Zum unzureichenden Risikomanagement: Es gibt oft keine Maximalverlustlimits bei Veranlagungen für die Banken, es fehlen die Stop-Loss-Regeln zur Verlustbegrenzung bei Fehlinvestments.

Und wir haben oft zu große Positionsgrößen, das heißt Großkredite oder zu hohes Klumpenrisiko in einzelnen Märkten, wie zum Beispiel in Osteuropa, zu geringe Port­foliodiversifizierung und Derivate, die bei steigender Marktvolatilität die Existenz der ganzen Bank gefährden.

Das Eigenkapital der Banken sollte auf 20 Prozent der Bilanzsumme erhöht werden. Das wirkt wie ein 20-prozentiger Selbstbehalt und reduziert automatisch zu hohes Ver­anlagungsrisiko. (Bundesrat Mag. Pisec: Das schaffst nie!) – Alles schaffen wir!

Wir brauchen eine Eigenkapitalhinterlegungspflicht auch für Staatsanleihen. Staatsan­leihen sind nicht risikolos, können faul werden und sollten daher auch mit Eigenkapital hinterlegt werden. Staatspleiten sind die geschichtliche Regel und nicht die Ausnahme!

Die Mindestreservesätze zur Liquiditätssicherung gehören auf 4 Prozent erhöht, und die Renditeerwartungen der Investoren und Bankeigentümer gehören kräftig gesenkt. In gesättigten Nullwachstumsmärkten können wir keine 25 Prozent Eigenkapitalrendite anstreben ohne hohe Risiken einzugehen.

Wir brauchen eine Beschränkung der Bonusgehälter der Bankmanager auf maximal 50 Prozent des Fixgehaltes, um zu riskantes Verhalten in Zukunft zu verhindern. Dann wird dieses Moral-Hazard-Problem, die Versuchung, zu riskante Geschäfte abzuschlie­ßen, weil der Staat im Ernstfall ohnehin gezwungen ist, Banken auf Kosten der Steuer­zahler zu retten, gelöst.

Wir brauchen in Summe viel weniger Risiko bei der Bankenveranlagung; das heißt keine weiteren Kreditvergaben und Haftungsübernahmen für Kreditnehmer schlechter Bonität, eine Trennung von risikoarmem Einlagenkreditgeschäft der Banken und risiko­reichen Spekulationsgeschäften, sprich, Eigenhandel der Investmentbanken wäre an­zuraten, um den Zugriff auf die Spareinlagen der Bürger zu Spekulationszwecken zu verhindern; also ein Trennbankensystem, Trennung in Commercial Banking und In­vestment Banking.

Die Eigenhandelsabteilungen bei Geschäftsbanken sollten generell geschlossen wer­den. Ein generelles Spekulationsverbot für Geschäftsbanken wäre hilfreich, also ein Verbot von Veranlagungen in Derivate und Hebelprodukte, die nicht der Absicherung dienen.

Derivate sind Massenvernichtungswaffen, das darf man nicht vergessen, und sollten bei Geschäftsbanken, die vorwiegend mit dem Geld der Spareinlagen unserer Bürger arbeiten, streng reguliert werden.

Wir müssen zurück zum Kernbankengeschäft, das heißt Aufnahme von Spareinlagen, Vergabe von Krediten, mehr Investitionen in die Realwirtschaft und weniger Investi­tionen in die spekulative Finanzwirtschaft.

Eine Finanztransaktionssteuer für die spekulativen Handelsabteilungen der Invest­mentbanken ist volkswirtschaftlich sinnvoll, und ich hoffe, wir schaffen das. (Bundesrat Mag. Pisec: Dann sind die Banken endgültig hin!)

Persönliche Haftung für Banken und Bankmanager für fahrlässiges Verhalten würde ebenso das Veranlagungsrisiko senken und zu einem stabileren Bankensystem beitra-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite