BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 172

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terstützt wurden, aber gerade im Bereich der Hypo darf die Verantwortung von den Freiheitlichen nicht vom Tisch gewischt werden, denn diese von Kärnten aus geführte Bank hat uns schon sehr viele Sorgen bereitet.

Gerade deshalb ist es notwendig, das sogenannte Bankeninsolvenzrecht zu schaffen und den Steuerzahler und den Staat davor zu schützen, wiederum die Banken stützen zu müssen. (Bundesrat Mag. Pisec: Die Hypo war schon in deutscher Hand! Ihr habt sie wieder zurückgekauft!) – Ja, wir kennen das, aber was da noch gelaufen ist zwi­schen Bayern und Kärnten, wie viele Gespräche es da gegeben hat, das werden an­dere klären, die diesbezüglich noch Rede und Antwort stehen müssen.

Die Banken werden mit diesem Gesetz verpflichtet, für die Krisen gerüstet zu sein, der FMA einen Sanierungsplan vorzulegen. Die Oesterreichische Nationalbank ist mit ein­gebunden, um Reorganisationen rechtzeitig herbeizuführen und Insolvenzen zu verhin­dern. Genau das ist der richtige Weg, unsere Banken sicher zu machen, damit keine derartigen Zahlungen mehr notwendig werden, den Steuerzahler zu schützen und das Geld für andere Investitionen, die auf dem Arbeitsmarkt gebraucht werden – dazu kom­men wir vielleicht noch in der Debatte zu dem einen oder anderen Tagesordnungs­punkt –, für arbeitsplatzintensive Investitionen in Österreich freizubekommen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Saller.)

17.19


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­rat Mag. Zelina. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.19.31

Bundesrat Mag. Gerald Zelina (STRONACH, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Finanzminister! Liebe Mitglieder des Bundesrates! Die finanzielle Abhängigkeit zwischen Banken und Staat muss gebrochen werden. Wir brauchen ein Bankeninsolvenzrecht, das die Beteiligung der Aktionäre und Gläubiger an der Sanie­rung einer zahlungsunfähigen Bank festschreibt und die Steuerzahler nicht mehr pri­mär in die Haftung nimmt.

Bei Bankenkonkursen sollten zuerst die Bank-Aktionäre haften, dann die Anleihen-Gläubiger, also die Bondholder, dann ungesicherte Spareinlagen über 100 000 €, dann der Einlagensicherungsfonds und erst zum Schluss der Steuerzahler.

Bei den Anleihen-Gläubigern, den Bondholdern, kann man mit Debt-Equity-Swaps ar­beiten, das heißt Umwandlung des Fremdkapitals in Eigenkapital, sodass sich die Bank einmal sanieren kann. Und wenn sie dann wieder Erträge macht, findet man si­cher eine gute Lösung. Aber das ist der Ansatz.

Die Erstellung präventiver Bankensanierungs- und -konkursabwicklungspläne verur­sacht zwar zusätzlichen bürokratischen Aufwand, ist aber in Summe positiv zu sehen, da es dem bisher unzureichenden Risikomanagement der Banken dient. Um Banken­pleiten in Zukunft zu reduzieren und um ein stabiles Bankensystem herzustellen, muss aber viel mehr getan werden.

Schauen wir uns einmal die Hauptursachen von Bankenpleiten an:

erstens: zu geringes Eigenkapital;

zweitens: grob fahrlässige Fehlentscheidungen des Managements, der Bankvorstände und Aufsichtsräte;

drittens: zu hohes Veranlagungsrisiko, oft auch aufgrund zu hoher Ertragsziele;

viertens: unzureichendes Risikomanagement.

Banken arbeiten oft mit nur 5 Prozent Eigenkapital und 95 Prozent Fremdkapital. Die meisten Banken agieren, als ob sie selbst Hedgefonds wären. Da muss man den Ei­genkapitalanteil ordentlich in die Höhe bringen.

 


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