BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 174

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gen. Beraterhaftung für Banken, wenn Produktrisiken, zum Beispiel betreffend Fremd­währungskredite, nicht erklärt werden. Persönliche Haftung für Bankmanager, die durch grob fahrlässiges Eingehen von unverantwortlichen Risiken die Sparguthaben unserer Bürger gefährden, bei der Vergabe von Großkrediten an nicht kreditwürdige Institutionen und bei unverantwortlichen, hohen Haftungsübernahmen.

Persönliche Haftung auch für die Manager der Bankenaufsicht und der Rating Agen­turen, wenn sie Banken beste Bonität ausstellen, obwohl das Kreditportfolio nur so von faulen Krediten und Derivatrisiken strotzt.

Wir brauchen eine aktivere Finanzmarktaufsicht und ein Frühwarnsystem für drohende Bankenpleiten. Das heißt, die verpflichtende Erstellung eines präventiven Bankensa­nierungsplans und eines präventiven Konkursabwicklungsplans, um der Finanzmarkt­aufsicht ein frühes Eingreifen zu ermöglichen, bevor die Eigenmittel der Bank unter 5 Prozent Kernkapitalquote fallen, sehen wir als sinnvollen Bestandteil des Risikoma­nagements an. Das ist auf jeden Fall ein guter Schritt.

Zusätzlich brauchen wir aber noch für den Bankenkonkursfall einen Einlagensiche­rungsfonds und einen Bankenpleiteabwicklungsfonds, welche von den Banken selbst gespeist werden. Das heißt, das Bankensystem muss in Zukunft für Pleiten von Ban­ken selbst haften und nicht der Steuerzahler.

Das Wichtigste zu einem echt guten Bankeninsolvenzrecht fehlt aber noch im Geset­zestext und sollte unbedingt ergänzt werden, nämlich dass die Kapitaleigner der Ban­ken und die ehemals gut verdienenden Großgläubiger bei Bankeninsolvenzen primär in die Haft genommen werden und nicht die Steuerzahler.

Die eingeschlagene gesetzliche Richtung hinsichtlich eines stabileren Bankensystems stimmt. Daher stimmen wir dem vorliegenden Bankeninterventions- und -restruktu­rierungsge­setz, dem Bankwesengesetz und dem Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz zu. Ein vertiefendes, echtes Bankeninsolvenzrecht ohne Haftung der Steuerzahler soll­te folgen. – Danke.

17.27


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Frau Bundesminister Dr. Fek­ter. – Bitte, Frau Minister.

 


17.28.00

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Das Gesetz, das hier beraten wird, ist ein Interventions- und Restrukturierungsgesetz, kein eigentliches Bankeninsolvenzrecht. Es ist die erste Stufe. Es ist ein bisschen vergleichbar mit dem Unternehmensreorganisationsgesetz, das wir in Österreich auch kennen, bevor es zum eigentlichen Konkurs kommt. Das heißt, es werden die Banken in die Pflicht genommen, sie müssen Sanierungs- und Abwicklungspläne erstellen – diese Pläne werden von der FMA kontrolliert –, und sie müssen auch klarlegen, wie sie im Falle eines Konkurses den Sanierungsplan ange­hen wollen und welche Maßnahmen sie bei einer signifikanten Verschlechterung der Finanzlage setzen. Sie müssen einen Abwicklungsplan beschreiben, damit auch eine geordnete Abwicklung erfolgen kann, sollte es zu einer Insolvenz kommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist hier kritisiert worden, dass die Ab­wicklung gesetzlich noch nicht klar geregelt ist. Das deshalb, weil wir erst im Juni, in der Juni-Euro-Gruppe, diese Pläne beschlossen haben und jetzt unsere Beschlüsse, die ein Bail-in vorsehen, mit dem Europäischen Parlament beraten werden. Das Euro­päische Parlament hat relativ viele Vorschläge.

Und wenn das im Herbst zur Beschlussfassung kommt, dann macht es Sinn, auch das nationale Gesetz gemäß den EU-Vorgaben, die ja unmittelbar vor der Tür stehen, zu beschließen.

 


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