BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 175

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Daher ist es nichts Verwerfliches, wenn auch ich heute sagen kann, wir werden mit Si­cherheit im nächsten Jahr, Anfang des nächsten Jahres – davon gehe ich aus –, die Insolvenzmechanismen, die auf europäischer Ebene Single Resolution Mechanism hei­ßen, dann dort beschließen.

Neben diesen Bail-in-Regeln – also zuallererst verlieren die Eigentümer einer Bank ihr Geld, bevor der Steuerzahler drankommt, dann verlieren die Besitzer von Bankanlei­hen ihr Geld, dann verlieren die Einleger über 100 000 € ihr Geld und die Einleger bis 100 000 € sind geschützt – müssen wir für die geschützten Einlagen einen nationalen Fonds aufbauen. Dieser ist auch, sage ich jetzt, aus den Bankenabgaben zu speisen. Wir haben in weiser Voraussicht bereits den Zuschlag zur Bankenabgabe zweckge­bunden für solch einen Sanierungsfonds gesetzlich beschlossen und bauen sukzessive Kapital auf, damit wir Geld haben, wenn es zu solch einer Maßnahme käme.

Gleichzeitig – das habe ich hier vor mir liegen – hat die Kommission am 10. Juli – und das ist noch nicht so lange her, das war vorige Woche – eine eigene Verordnung da­rüber vorgelegt, wie denn dann die gemeinsame Abwicklung, also wenn es zur Liqui­dation kommt, europäisch stattfinden soll. Es wird eine Behörde vorgeschlagen, die für alle Banken gelten soll, die dann sozusagen abwickelt.

Es gibt natürlich noch keine Einigung, denn darüber hatten wir noch keine breitere De­batte, aber es soll die Europäische Zentralbank in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde eng eingebunden werden. Es soll kein nationales Veto geben. –Man muss sehen, wie sich das andere Länder vorstellen, ob das sinnvoll ist. Vor allem aber soll es einen eu­ropäischen Abwicklungsfonds geben, der in einem Zeitraum von zehn Jahren aufge­baut wird und in den in etwa um die 0,8 bis 0,1 Prozent der Einlagen sukzessive ein­bezahlt werden, damit dann europäisches Geld vorhanden ist, wenn es zu Abwicklun­gen von Banken kommt.

Das heißt, das Argument, man stimmt deswegen dagegen, weil das, was auf europäi­scher Ebene gerade so intensiv diskutiert wird, noch nicht im Gesetz enthalten ist, kann ich nicht ganz gelten lassen. Das ist nicht ganz seriös, denn wenn etwas auf eu­ropäischer Ebene so in der Zielgerade diskutiert wird, macht es nicht Sinn, ein öster­reichisches Gesetz zu stricken, das wir möglicherweise in drei Monaten novellieren müssen, da es nicht mehr passt.

Die erste Stufe dafür und die Vorstufe dazu haben wir mit dem Restrukturierungsge­setz beschritten. Ich glaube, dass es ein gutes, präventives Konvolut ist. Wir wollen nicht die Pleiten verwalten, sondern wir wollen sie verhindern. Daher war das der erste Schritt, der notwendig war, nämlich präventiv diese Sanierungspläne zu verlangen, damit die Institute sich auch selbst Gedanken darüber machen, wie sie mit einer Schieflage umgehen. Damit signalisieren wir ihnen auch eindeutig, dass sich die Fi­nanzwelt auf Dauer nicht darauf verlassen kann, dass immer der Steuerzahler herhält.

Sehr wohl aber können sich die Sparerinnen und Sparer mit ihren Einlagen bis 100 000 € darauf verlassen, dass sie geschützt sind. – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ sowie des Bundesrates Mag. Zelina.)

17.34


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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