BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 186

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Ich komme zum nächsten Bericht des Finanzausschusses, dem Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Besatzungsschädengesetz, das Entschädigungsgesetz ČSSR und das Vertei­lungsgesetz Bulgarien geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor; ich komme daher zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme zum letzten Bericht in diesem Paket, dem Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Re­publik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Abänderung des diplo­matischen Notenwechsels, welcher zum am 15. September 2009 unterzeichneten Pro­tokoll zugehörig ist, mit welchem das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbe­steuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abgeändert wurde.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor; ich komme daher auch gleich zur An­tragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, erstens gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und zweitens dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu er­teilen.

Präsident Reinhard Todt: Danke für die Berichterstattung.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Pisec. Ich erteile es ihm.

 


18.10.59

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Zuseher auf ORF III! Aufgrund der Fülle der Gesetze habe ich mir erlaubt, zwei Tagesordnungs­punkte herauszunehmen, einerseits dieses Investmentfondsgesetz und zuletzt das Dop­pelbesteuerungsabkommen mit Singapur.

Dieses Investmentfondsgesetz habe ich zwei-, dreimal lesen müssen, bis ich es richtig verstanden habe. Da muss man wirklich zwischen den Zeilen lesen, worum es hier eigentlich geht. Es geht darum – das ist wieder Ursache und Wirkung, kommt wieder aus der Finanzkrise 2009 –, dass die Investmentfonds, und hier die prämienbegüns­tigte Zukunftsvorsorge, zu wenig Rendite erwirtschaften. Warum erwirtschaften sie zu wenig Rendite? – Weil sichere Anlagen wie die Anleihen zu wenig Rendite abwerfen, da sie alle von der EZB künstlich subventioniert werden durch zu niedrige Zinsen. Das ist der Hintergrund.

Jetzt erwirtschaften sie zu wenig Rendite. Es ist gewünscht, den bisherigen 40-prozen­tigen Aktienanteil auf 60 Prozent zu erhöhen, weil in den letzten zwei Jahren die Prä­mienbegünstigung staatlicherseits zurückgefahren wurde. Das heißt, das Risiko wird jetzt wieder auf den Investor, auf den Veranlager, auf die Veranlagung abgewälzt. Der Staat hält sich heraus, er sagt: Ja, wir wollen wieder zocken, es geht wieder los!

Das ist mir nicht ganz verständlich, weil solche Gesetze immer zu spät kommen. Wer sich mit dem Kapitalmarkt beschäftigt – und da sind wir gleich bei der zweiten Wirt­schaftsbaustelle in Österreich, einerseits dem Kreditmarkt, den wir jetzt abgehandelt haben, der ja leider nicht funktioniert; auf der anderen Seite ist es der Kapitalmarkt, der


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