42. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Abänderung des diplomatischen Notenwechsels, welcher zum am 15. September 2009 unterzeichneten Protokoll zugehörig ist, mit welchem das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abgeändert wurde (2362 d.B. und 2522 d.B. sowie 9094/BR d.B.)
Präsident Reinhard Todt: Nunmehr kommen wir zu den Punkten 37 bis 42 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 37 bis 42 ist Herr Bundesrat Lampel. Bitte um die Berichte.
Berichterstatter Michael Lampel: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Investmentfondsgesetz 2011 geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich komme zum nächsten Bericht des Finanzausschusses, dem Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird, die Finanzstrafgesetz-Novelle 2013.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich komme zum nächsten Bericht des Finanzausschusses, dem Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich komme zum nächsten Bericht des Finanzausschusses, dem Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor; ich komme daher zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
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