BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 184

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Präsident Reinhard Todt: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Ge­setz erlassen wird, das Bankwesengesetz und weitere Gesetze geändert werden und das Beteiligungsfondsgesetz aufgehoben wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

18.06.0837. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Investmentfondsgesetz 2011 ge­ändert werden (2399 d.B. und 2515 d.B. sowie 9089/BR d.B.)

38. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird (Finanzstrafgesetz-Novelle 2013 – FinStrG-Novelle 2013) (2405 d.B. und 2518 d.B. sowie 9090/BR d.B.)

39. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert werden (2440 d.B. und 2519 d.B. sowie 9052/BR d.B. und 9091/BR d.B.)

40. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird (2409 d.B. und 2520 d.B. so­wie 9092/BR d.B.)

41. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Besatzungsschädengesetz, das Entschädigungsgesetz ČSSR und das Verteilungsgesetz Bulgarien geändert werden (2437 d.B. und 2521 d.B. sowie 9093/BR d.B.)

 


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