BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 215

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19.53.4450. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Strafregistergesetz 1968 und das Sicher­heitspolizeigesetz geändert werden (Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2013) (2402 d.B. und 2457 d.B. sowie 9107/BR d.B.)

51. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend Strafrechtsübereinkom­men über Korruption (2364 d.B. und 2467 d.B. sowie 9108/BR d.B.)

52. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption (2365 d.B. und 2468 d.B. sowie 9109/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 50 bis 52 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 50 bis 52 ist Herr Bundesrat Schennach. Ich bitte um die Berichte.

 


19.54.08

Berichterstatter Stefan Schennach: Ich erstatte den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Strafregistergesetz 1968 und das Sicher­heitspolizeigesetz geändert werden, das sogenannte Strafprozessrechtsänderungsge­setz 2013.

Da der Bericht in schriftlicher Form vorliegt, komme ich gleich zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach der Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters komme ich zum Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Na­tionalrates vom 5. Juli 2013 betreffend Strafrechtsübereinkommen über Korruption.

Auch dieser Bericht liegt in schriftlicher Form auf, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Zif­fer 4 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu er­füllen, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Na­tionalrates vom 5. Juli 2013 betreffend Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption.

Auch diesbezüglich liegt der schriftliche Bericht auf, ich darf auch hier gleich zur An­tragstellung kommen.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, wiederum

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

 


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